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26./27. Shevat 5782 28./29. Jan. 2022
Shabbateingang in Jerusalem: (Kerzenzünden) 16:30
Shabbatausgang in Jerusalem: 17:49
Shabbateingang in Zürich: 17:03
Shabbatausgang in Zürich: 18:12
Shabbateingang in Wien: 16:29
Shabbatausgang in Wien: 17:39

Es sieht fast danach aus, als wäre mit dem Wochenabschnitt der vergangenen Woche eine gänzlich neue Zeit für das noch junge Volk Israel angebrochen.
Sie erhielten das Grundgesetz, das ab sofort für sie bindend war und das bis heute für uns gilt. Grundlegende Verhaltensregeln für das menschliche Miteinander. Nicht ganz einfach für ein Volk, in dem es Mörder, Verräter, Spekulanten, Betrüger gab, die trotz dieses offensichtlichen Fehlverhaltens die Entwicklung der Stämme vorangetrieben haben.
Eva widersetzte sich dem Verbot Gottes und zog auch noch Adam mit in die Misere. Beide wurden aus dem Gan Eden vertrieben und mussten fortan ein schweres Leben leben. Und doch legten ihre Nachkommen den Grundstein zu dem, was nach wenigen Generationen die Kinder Israel wurden. Dies war ein Vergehen von Menschen gegen Gott.
Kain erschlug seinen Bruder Abel. Er lebte weiter, wenn auch mit dem Kainsmal gezeichnet, das für ihn aber auch ein Schutzmal darstellte. Kains Untat war das erste Vergehen von einem Menschen an einem anderen.
Im Laufe des Jahres werden wir noch von zahlreichen Untaten lesen. Gott hat sie alle auf die eine oder andere Art geahndet, aber nun, nachdem es die ersten grundlegenden Gesetze gibt, gibt es auch für Menschen anwendbare Regeln, wie auf welche Straftat zu reagieren ist. Im letzten Wochenabschnitt haben wir erfahren, wie sich Gott das hierarchische Rechtssystem vorstellte und Moses damit beauftragt, es genauso zu installieren.
In dieser Woche sind wir Zeugen, wie die Rechtsprechung ausschauen soll. Vielleicht für uns nicht immer verständlich, aber konsequent. Auf Mord und Totschlag steht die Todesstrafe. Verständlich. Aber auf das Verfluchen der Eltern? Sicher, das ist weder respektvoll noch dem Grundgesetz entsprechend. Aber seien wir uns doch mal ehrlich, wer hat nicht schon einmal, zumeist in der Pubertät, den Eltern wer-weiss-was an den Hals gewünscht? Und sie doch heiss und innig geliebt. Und Menschenraub? Da hätten die Brüder von Josef aber ein Riesenproblem gehabt und unser Volk wäre um einiges kleiner.
Im kommenden Absatz, der die Folgen der Körperverletzung regelt, steht der berühmte Satz: „Auge für Auge, Zahn für Zahn.“ (Ex 21:24-25) Tatsächlich wurde mit dieser Rechtsvorschrift erreicht, dass die Blutrache des Altertums, heute noch als „Vendetta“ in Mafiakreisen der Normfall, weitgehend durch angemessene Bestrafungen abgelöst wurde. Das Recht soll für alle gelten, Männer, Frauen, Freie, Sklaven, Einheimische und Fremde. Das erste wirkliche Gleichbehandlungsgesetz!
Man möchte ausrufen „Gott, was hast du dir bei dieser Formulierung nur gedacht?“ Wie oft wird dieser Grundsatz umgedeutet, und uns Juden zum Vorwurf gemacht. Er wird fälschlicherweise als „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ übersetzt. In fast jeder antisemitischen Diskussion taucht über kurz oder lang dieses Stereotyp auf. Wir seien eben ein rachsüchtiges Volk und würden jedes Vergehen sofort mit Gleichem vergelten. Was nicht stimmt. Wenn mir jemand einen Zahn ausgeschlagen hat, so muss er nicht befürchten, dass ich ihm als Rache, als Heimzahlung, das gleiche antue. Aber, ich werde mir die Kosten für den Zahnersatz und die Behandlung erstatten lassen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger, eben angepasst.
Und noch ein Satz spricht für die Fairness der hier begründeten Rechtsprechung. Frei übersetzt kann man in Ex 23:7 lesen: „Im Zweifel für den Angeklagten“, selbst wenn dadurch einmal ein Fehlurteil entsteht.
Moses verkündete all das dem Volk Israel. Und wieder beugten sie die Köpfe und versprachen, sich punktgenau daran halten zu wollen.
Doch dann wird Moses wieder auf den Berg Sinai gerufen und verbleibt dort für 40 Tage und 40 Nächte. Was dann passiert, lesen wir in der kommenden Woche.
Shabbat Shalom!
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