Wochenabschnitt: Emor, Lev. 21:1 – 24:23

16.Ijjar 5782

12./13. Ijjar 5782                                                             13./14. Mai 2022  

Shabbateingang in Jerusalem: (Kerzenzünden)                             18:48

Shabbatausgang in Jerusalem:                                                         20:08

Shabbateingang in Zürich:                                                                 20:35

Shabbatausgang in Zürich:                                                                21:50

Shabbateingang in Wien:                                                                   20:07

Shabbatausgang in Wien:                                                                  21:22

Der Wochenabschnitt beinhaltet die wohl am häufigsten zitierte Textstelle aus der Torah Lev. 24:20 „Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn. Der Schaden, den er einem Menschen zugefügt hat, soll ihm zugefügt werden.»

Für Juden, die sich regelmässig mit den Schriften und Rechtsvorschriften der Torah auseinandersetzen und ihre Inhalte schon als Kinder internalisieren, ist diese Textstelle kein Problem. Für Nichtjuden stellt sie zumindest eine kritische Aussage dar. 

Für Antisemiten gar ist sie der Beleg par excellence, dass wir Juden ein aggressives, brutales Volk sind. Scheint der Text doch zu fordern, dass wir, wenn uns jemand einen Zahn ausschlägt, wir ihm auch einen Zahn ausschlagen sollen. Sollen, nicht dürfen! Aber damit wird der Text völlig missinterpretiert.

Tatsächlich bedeutet er, dass wir den Schaden, den uns ein anderer zufügt, nur im gleichen Wert von ihm als Wiedergutmachung einfordern dürfen. Und in meinem Beispiel, nicht für einen eh schon kariösen Zahn eine komplette Sanierung des Gebisses verlangen dürfen. 

Das Talionsprinzip, das lex talionis, von dem hier die Rede ist, stellt darauf ab, den Rechtsstatus von Opfern und Tätern unabhängig vom sozialen Rang oder vom Geschlecht.  Das Gleichgewicht zwischen dem verursachten dem erlittenen Schaden soll im Gleichgewicht bleiben, damit keine Seite einen finanziellen oder anderen Vorteil daraus ziehen kann. Private Rache, Familien- oder Stammesrache, besser bekannt als Blutrache soll damit ausgeschlossen werden. 

Die in einigen islamischen Staaten immer noch geübten Praxis, dem Dieb die Hand abzuhacken, oder wenn es sehr gut geht, in heutigen Zeiten operativ zu entfernen, hat mit unserem «Auge um Auge» nichts zu tun.

Man muss aber zugeben, dass die von der Torah gewählte Formulierung vielleicht ein wenig irreführend ist. Jeder liest und interpretiert doch das, was er lesen und interpretieren will. 

Selbst unsere grossen Weisen, allen voran Maimonides, haben in der Mischne Torah, im Sefer Mischpatim schon festgehalten, dass es nur darum geht, Schadenersatz zu leisten und nicht zu rächen und Gleiches mit Gleichem zu vergelten. 

Doch auch, wenn diese uralte Rechtsvorschrift darauf abzielt, jeden vor dem Gesetz gleichwertig zu behandeln, so müssen wir doch auch heute feststellen, dass es sehr schwer ist, dies auch immer umzusetzen. 

Wer den besseren Rechtsanwalt hat, hat die besseren Chancen auf eine strafmildernde Verteidigung.

Buber und Rosenzwei haben eine neue Formulierung versucht: Abgeltung des Augenverlustes um Verlust des Auges, Zahnersatz um Zahn. 

Viel besser wäre es allerdings, es erst gar nicht so weit kommen zu lassen. Es gibt immer eine friedliche Lösung, auch wenn sie mehr Zeit und viel guten Willen aller Beteiligten braucht. Aber, ganz ehrlich, ist der Versuch nicht die Mühe wert?

Shabbat Shalom!



Kategorien:Religion

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