Was geschah am 6. und 7. Januar?

14. Tevet 5783

Gestorben: 

2023 starb der am 22. August 1928 in Baden bei Wien geborene Karl Pfeifer in WienIm Alter von zehn Jahren floh er mit seinen Eltern nach Ungarn und trat dort dem sozialistisch-zionistischen Jugendbund HaShomer HaZair bei. Gemeinsam mit 50 Jugendlichen gelang ihm im Jahr 1943 die Flucht aus Ungarn nach Palästina. 

Dort trat er dem Palmach, einer Untergrundorganisation bei, die sich vor allem auf das Training von Jugendlichen spezialisiert hatte. Diese kleine Truppe kämpfte während des Zweiten Weltkrieges an der Seite der Alliierten in der jüdischen Brigade. Nach der Staatsgründung trat er in die israelische Armee ein.

Im Jahr 1951 kehrte er nach Österreich zurück. Seine Heimat empfing ihn nicht mit offenen Armen. Er erhielt zwar seine Staatsbürgerschaft zurück, eine finanzielle Unterstützung aber gab es nicht.

Die ersten Jahre in der alten Heimat verbrachte er zunächst im Gastgewerbe. Vom Pagen arbeitete er sich zum Empfangschef im traditionellen Hotel Astoria in Wien hoch und knüpfte dort Kontakte nach Neuseeland und Schweden, wo er ebenfalls einige Zeit in der Hotellerie arbeitete.

36 Familienmitglieder waren Opfer der Shoa geworden. Nur in Ungarn lebten noch Verwandte, die er regelmässig ab 1955 besuchte. Dort fand er die geistige Anregung die er später, ab 1979 als Journalist, umsetzte. Als Redakteur der Gemeindezeitung der IKG Wien wurde er zum scharfen Kritiker vom wieder aufflammenden Antisemitismus in Österreich. 

Für besonderes Aufsehen sorgte seine Anzeige gegen Professor Werner Pfeifenberger, der in der FPÖ-Publikation das «Jahrbuch für politische Erneuerung 1995» einen Artikel publiziert hatte, der für Pfeifer klar der Diktion der Nationalsozialisten entsprach. Ein Verfahren wegen Wiederbetätigung wurde gegen Pfeifenberger eröffnet, der sich durch Suizid der Gerichtsbarkeit entzog. 

Pfeifer wurde in zweiter und dritter Instanz am Oberlandesgericht in Wien als mitschuldig am Selbstmord von Pfeifenberger erkannt. Erst im Jahr 2007 wurde er vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte völlig rehabilitiert.

Tierschutz und Menschenrechte:

Wie viele mmüssen für einen Hund in einem Zwinger zur Verfügung stehen? Der Platzbedarf ist von der Widerristhöhe abhängig. Der Mindestplatz beträgt 6 m, maximal sollen 10 mzur Verfügung stehen. Befindet sich ein zweiter Hund im Zwinger, so muss die Fläche um 50% erweitert werden. Sind mehrere Zwinger auf einem Grundstück, so müssen die Hunde Blickkontakt zueinander haben. Einem Hund ist ausreichender Auslauf im Freien zu gewähren und er muss mehrmals täglich Kontakt mit einer Betreuungsperson haben. 

Wie sieht es mit Gefängniszellen in der Schweiz aus? Für Neubauten gelten 12 mfür eine Einzelzelle, pro weitere Person kommen 6 mhinzu. Sanitäranlagen sind hierbei eingerechnet. Für Altbauten gelten die internationale Mindestvorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und des europäischen Komitees zur Verhütung von Folter (CPT). Auch in Deutschland sind die Zahlen ähnlich, bei Einzelzellen liegt sie bei 9 m, bei Gemeinschaftsbelegung  bei 7 mpro Person. 

Der Minister für Nationale Sicherheit Itamar Ben-Gvir besuchte am Freitag den neuen Hochsicherheitstrakt vom Nafha Gefängnis im Süden des Landes bei Mitzpe Ramon. Die Zellengrösse beträgt entsprechend einem Urteil des High Court aus dem Jahr 2017 und liegt bei exakt 4 m2.

Gemessen an europäischen Bestimmungen für Neubauten also zu klein. Umso verstörender der Kommentar des Ministers, der auch zuständig ist für den Strafvollzug: «Ich bin gestern ins Nafha-Gefängnis gekommen, um sicherzustellen, dass die Mörder von Juden durch den Bau neuer Zellen keine besseren Bedingungen bekommen, und ich war froh zu sehen, dass der israelische Gefängnisdienst nicht beabsichtigt, ihre Haftbedingungen zu verbessern. Ich werde mich weiterhin um die Haftbedingungen von Sicherheitsgefangenen kümmern, damit sie keine zusätzlichen Vorteile erhalten.»

Ben-Gvir hatte in seiner Grundsatzerklärung die Todesstrafe für Terroristen verlangt, es aber offengelassen, ob dies nur für palästinensische oder auch für jüdische Terroristen gelten solle. Die Frage ist vor allem deshalb interessant, weil auch schon das Steinewerfen auf Soldaten oder Polizisten als Terror gewertet werden soll. 

Loyale Mitarbeiter:

Als solche muss man die drei Fahrer bezeichnen, die seit mehr als 30 Jahren unfallfrei die Limousinen des jeweiligen PM gelenkt hatten

Manchmal neben ihnen, aber meist im Fond der Limousinen sassen: Yitzhak Shamir, Shimon Peres, Yitzhak Rabin, Ehud Barak, Ariel Sharon, Ehud Olmert, Naftali Bennet und Yair Lapid. Und natürlich auch Benjamin Netanyahu selbst, der ja bereits fünf Amtszeiten hinter sich hat und seine sechste gerade eben erst begonnen hat. 

Am vergangenen Donnerstag wurde den Chauffeuren kurz und bündig mitgeteilt, dass sie nicht mehr Mitglied des Fahrerteams seien, das den PM sicher durch den israelischen Verkehr bringt. 

Tags zuvor war bekannt geworden, dass PM Netanyahu beabsichtige, alle Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zu entlassen, die vor seiner erneuten Regierungszeit eingestellt worden waren. Nur der, den er als absolut loyal ihm gegenüber einstuft, darf bleiben. Was paranoid klingt und wahrscheinlich auch ist, wird dem PM durch eine im Prinzip logisch klingende, hier aber völlig falsch zur Anwendung gebracht Vorgabe ermöglicht. Jeder Staatsbedienstete, der während einer zweijährigen Probezeit keine angemessenen Leistungen erbringt, kann entlassen werden. Der PM interpretiert die Regierungszeit seiner Vorgänger als Probezeit. Nachdem in der Zeit keine für ihn bestimmten Leistungen erbracht wurden, beendete er die Dienstverhältnisse. Was die Gerichte dazu sagen, wird spannend werden.



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