ב“ה

Vor der 27. Zivilkammer beim Landgericht Berlin fand am Dienstag, 21. Februar die Verhandlung über einen Antrag von Rabbiner Prof. Dr. Walter Homolka gegen den Zentralrat der Juden in Deutschland statt. Gegenstand war die Verbreitung von Verdachtsäußerungen aus einer Executive Summary der Kanzlei Gercke-Wollschläger durch den Zentralrat der Juden in Deutschland und durch die Jüdische Allgemeine.
Zunächst schien es, als würde der Richter der Darstellung des Zentralrats folgen: Die Kammer teilte den Beteiligten zu Beginn der mündlichen Verhandlung mit, sie sei der vorläufigen Rechtsauffassung, dass es sich bei sämtlichen Äußerungen über Rabbiner Prof. Dr. Homolka um zulässige Äußerungen handele, insbesondere auch bei den Verdachtsäußerungen in Bezug auf Straftaten in mehreren Fällen. Diese erste Einschätzung war für Homolkas Anwälte enttäuschend; die Evangelische Zeitung meldete bereits unmittelbar nach dem Ende der Verhandlung um 13:22 in Vorwegnahme des Urteils «Homolka droht Niederlage in Rechtsstreit mit Zentralrat der Juden». Der Vorsitzende des Gerichts, Richter Holger Thiel, wird zitiert mit «Das Gericht würde [wird wahrscheinlich] seinen Verfügungsantrag nach derzeitigem Stand zurückweisen.» Während das Gericht die Vorläufigkeit der aufgestellten Behauptungen betonte und festhielt «Die Berichterstattung dürfe zugleich nicht vorverurteilen. Es müsse deutlich gemacht werden, dass es sich hier nicht um feststehende Tatsachen, sondern um einen Anfangsverdacht handle. Dies werde in dem Fall hinreichend dargestellt. Zudem seien eine Vielzahl von Aussagen zugrunde gelegt.», betonte RA David Geßner, die am 7. Dezember 2022 veröffentlichte «Executive Summary», über die vor Gericht befunden wurde, sei «ein absoluter Schnellschuss gewesen», für den es keinerlei Aktualitätsdruck gegeben habe. Der RA des Zentralrates, Oliver Stegmann, wollte den Verlauf nicht kommentieren, er wolle dem Gerichtsentscheid nicht vorgreifen. Sein Gefühl jedoch sei positiv. Der Text stammt vom epd, dem Evangelischen Pressedienst, einer unabhängig arbeitenden Nachrichtenagentur, die von der Evangelischen Kirche in Deutschland getragen wird.
Am folgenden Tag, am 22. Februar, wurde das Urteil publik. Darin hat die Pressekammer des Landgerichts Berlin seine in der mündlichen Verhandlung vom 21.2. geäußerte vorläufige Rechtsauffassung, die Äußerungen seien zulässig, revidiert und die Verbreitung sämtlicher in der Executive Summary genannten Verdachtsäußerungen in Bezug auf Straftaten untersagt.
Dass diese einstweilige Verfügung einen wichtigen Erfolg für Rabbiner Prof. Dr.Homolka darstellt, will der Zentralrat aber nicht so recht wahrhaben. In der Reaktion des Zentralrats vom 22. Februar heißt es daher: «Das Gericht stellte die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung insoweit fest und hielt auch die Äußerung bezogen auf Diskriminierungen für zulässig. Lediglich so weit den Vorwürfen gegen Homolka in einigen Fällen von den Gutachtern auch eine strafrechtliche Relevanz beigemessen worden war, untersagte das Gericht die Äußerungen. Eine Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor. Homolka ist damit überwiegend mit seinem Versuch gescheitert, die Feststellungen der Gutachter verbieten zu lassen. Wann mit einer schriftlichen Begründung des Gerichts zu rechnen ist, ist derzeit offen.» Weiters schoss der Zentralrat gegen Dr. Homolka «Die aggressive Strategie Walter Homolkas, jede Kritik an ihm zu unterbinden, war in weiten Teilen erfolglos. Das ist ein gutes Zeichen für die vielen Betroffenen und für den Neuanfang der Rabbinerausbildung in Potsdam. Walter Homolka wollte Aufklärung verhindern. Entgegen seiner Beteuerung, an der Untersuchung der Kanzlei Gercke Wollschläger mitzuwirken, hat er sie behindert, torpediert und gezielt verzögert.»
Auch im Twitter kann man ab Mittwoch, 22. Februar 17:22, lesen: Der Zentralrat hat die Nachricht seines vermeintlichen Sieges blitzschnell an die Medien weitergereicht, die sie unhinterfragt aufgreifen. Die Berliner Zeitung titelte am 22.Februar zwar «Gericht untersagt Formulierungen über Homolka», blieb aber innerhalb des Textes weitgehend bei der Meldung des Zentralrates. Die Zeit Online veröffentlichten einen identen Text ebenfalls am 22. Februar mit dem Hinweis: «Zeit Online» hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitetet. Sie wurde automatisch von der Deutsche Presse Agentur (dpa) übernommen.» © dpa-infocom, dpa:230222-99-696310/2. Als dritte Zeitung übernimmt der Tagespiegel die dpa- Version.
Die Evangelische Zeitung muss einen Tag nach ihrer ihren Mutmaßungen über eine drohende Niederlage zugeben: «Teilerfolg für Homolka in Rechtsstreit mit Zentralrat der Juden». Jetzt stammt der Text aus der Feder der KNA, der Katholischen Nachrichtenagentur. Fälschlicherweise wird an dieser Stelle schon von einem «Urteil» gesprochen, welches vom Zentralrat begrüsst würde, während die Seite des Angeklagten von einem wichtigen Erfolg spreche. Dieses Zitat stammt aus der Pressemitteilung, die von der Kanzlei Behm Becker Geßner veröffentlicht wurde. Weitgehend korrekt berichtet katholisch.de in einer aktualisierten Version vom Dienstag, 22. Februar. Im Artikel wird deutlich gemacht, welche Absätze neu hinzugefügt wurden. Auch dieser Artikel beruft sich auf den katholischen Nachrichtendienst KNA.
Soweit die Reaktionen der vom Zentralrat gefütterten Medien. Interessant ist, dass das Urteil in seiner verschriftlichen und erst dann gültigen Form den Rechtsanwälten erst am 22.02.23 unter dem Aktenzeichen 27 0 16/23 zugestellt wurde. Eingegangen ist es dort am 23. Februar. Daraus geht unmissverständlich hervor:
1. Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, untersagt, wörtlich oder sinngemäss die nachfolgenden Äusserungen in Bezug auf den Antragsteller zu verbreiten und/oder öffentlich zugänglich zu machen und/oder verbreiten zu lassen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen – gefolgt von sieben konkreten Punkten – wenn dies geschieht wie durch Veröffentlichung der «Vorläufigen Executive Summary» vom 6.12.2022 , abrufbar unter
2. Die gleiche Strafandrohung gilt für einen zweiten Bereich, Nötigung und Vorteilsnahme durch den Kläger – abrufbar w.o
3. Eine dritte gleiche Strafandrohung auf Aussagen zu Vorteilsnahme, Nötigung, Verleumdung, Beleidigung wie hier abrufbar https://www.juedische-allgemeine.de/politik/schwere-vorwuerfe/ – zu beachten ist der aktualisierte Hinweis am Ende des Textes
4. Alle anderen, hier nicht näher beschriebenen Anträge des Klägers werden zurückgewiesen.
Und doch: Am selben Tag, am 23. Februar, übernimmt das jüdische Onlinemagazin Hagalil die Verlautbarung des Zentralrats wörtlich. Im Schweizer Magazin tachles freut sich Richard C. Schneider am selben Tag mit dem Zentralrat und fügt hinzu: «Homolka hat inzwischen so gut wie alle seine Ämter verloren oder aufgegeben und spielt in der Welt des liberalen Judentums im deutschsprachigen Raum kaum noch eine Rolle.» Das Sprachrohr des Zentralrates, die Jüdische Allgemeine, brachte am Freitag, 24. Februar eine «aktualisierte» Version und schreibt: «Doch nun hat auch das Landgericht Berlin in einem Urteil bestätigt, dass die Äußerungen unter anderem zu Machtmissbrauch und Diskriminierungen durch Homolka und einem Klima der Angst zulässig sind. Der Zentralrat der Juden begrüßte das Urteil des Gerichts. Homolka ist überwiegend mit seinem Versuch gescheitert, die Feststellungen der Gutachter verbieten zu lassen.» und fährt fort: «…, dass nach vorläufiger Auffassung des Gerichts der Antrag von Homolkas Anwälten auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Zentralrat insgesamt zurückzuweisen sei.»
Die Betonung muss hier auf «vorläufig» liegen!
Die Stellungnahme von RA David Geßner stellt klar, dass das Urteil für Rabbiner Prof. Dr. Walter Homolka einen massgeblicher Erfolg bei seinem Kampf gegen eine unsägliche Hetzkampagne darstellt. Die Jüdische Allgemeine erweckt mit ihrer tendenziösen Berichterstattung den Eindruck, dass der Zentralrat an einer narzisstischen Kränkung leidet und dies nun um jeden Preis mit unhaltbaren Vorwürfen zu kompensieren versucht.
Kategorien:Aus aller Welt
Hinterlasse einen Kommentar