14. Tammus 5783
Gestorben:
1968 starb in Frankfurt a./M, der am 16. Juli 1903 in Stuttgart geborene Fritz Bauer, s’’l. Als Sohn liberaler Eltern wuchs er dort und in Tübingen auf. Nach der Matura studierte er Rechtswissenschaften in Heidelberg, München und Tübingen. 1928 promovierte er und wurde bereits 1930 Amtsrichter der Weimarer Republik.
Seine frühen politischen Aktivitäten und Teilnahme an Versuchen, die Machtübernahme der Nazis zu verhindern, führten zu mehrmonatigen Inhaftierungen im KZ Heuberg und Oberer Kuhberg, wo politische Häftlinge gefangen gehalten wurden. Die Haftentlassung erfolgte Ende 1933 gegen ein von den sozialdemokratischen Häftlingen abgepresstes «Treuebekenntnis», er verlor aber seine Stelle als Amtsrichter.
1933 emigrierte er nach Dänemark, wo ihm 1940 die Aufenthaltsbewilligung entzogen wurde. 1943 begannen die Deportationen der dänischen Juden nach Theresienstadt. Bauer gehörte zu denen, die nach Schweden ausgeschifft wurden.
1949 kehrte er nach Deutschland zurück und nahm seine Arbeit als Richter wieder auf. Von 1956 bis zu seinem Tod war er der hessische Generalstaatsanwalt. Sein erster prominenter Fall war die Rehabilitation der Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944. Im Jahr 1957 informierte er die Vertretung Israels in Köln über den Wohnort von Adolf Eichmann in Argentinien. Bauer misstraute der Polizei, vor allem, nachdem die Regierung seine Bemühungen, Eichmann nach Deutschland ausliefern zu lassen, abgelehnt worden waren. Nachdem Bauer die entsprechenden Unterlagen 1959 dem Mossad in Jerusalem übergab, ordnete der damalige PM David Ben Gurion, s’’l, die Ergreifung Eichmanns an.
Dass die «Auschwitz-Prozesse» von 1963 bis 1981 am Landgericht in Frankfurt stattfanden, geht auf Bauers Initiative zurück. Seine Amtszeit markiert den Aufbau einer demokratischen und unabhängigen Justiz. Auch wenn die Strafen in den aufwändigen Prozessen zumeist nur zu geringen Strafen führten, legten sie doch die Grundlage für eine umfassende Auseinandersetzung mit der Shoa.
Die Ursache seines Todes wurde nie ganz festgestellt, man muss aber von einem geplanten Suizid ausgehen.
Tag sechs der Befragungen in der Causa 1000:
Arnon Milchan, derzeit wohl wichtigster Zeuge in dieser Rechtsangelegenheit gegen PM Netanyahu, sagte am gestrigen Sonntag, dass weder der PM, noch seine Frau jemals ungehalten gewesen seien, wenn er keine Geschenke mitgebracht habe. Wie blöd ist denn diese Aussage? Was möchte er denn damit beweisen? Kurz darauf erklärte er, sowohl die Menge von Champagner, Zigarren und Hemden, als auch deren materieller Wert seien eine zu vernachlässigende Grösse gewesen. Es sei heute auch nicht mehr nachvollziehbar, um welche Summen es sich damals gehandelt habe.
In der vergangenen Woche hatte er noch recht exakte Angaben über den Wert machen können.
Wenn man die unterschiedlichen Aussagen miteinander vergleicht, so muss man vermuten, dass das ganze Verfahren und die Zeugenbefragung nichts anderes ist als ein zwischen Verteidiger, Zeuge, dem PM und seiner Frau abgesprochenes Schmierentheater. Damit soll erreicht werden, die Geschenke als reine Freundesgaben zu definieren. Selbstverständlich ohne jede Gegenleistung. Jedoch gab es ein auf diese Art erhaltenes Visum für die USA, es gab eine Steuerbefreiung für zwanzig Jahre. Diese Informationen werden jetzt vor dem Gericht unterdrückt.
Dass man Codewörter benutzt hätte, um die einzelnen Geschenke zu benennen, sei eine «Albernheit zwischen Freunden». Dabei hatte Milchan anfangs festgehalten, dass es keine Freundschaft zwischen dem PM und ihm gegeben hätte. «Das war eine seltsame Phrase. Ich weiss nicht, warum ich das gesagt habe.»
Weiss er noch, was er wem sagt?
Noch am 29. Juni gab der PM dem Wall Street Journal ein Interview, in dem er dezidiert bekanntgab, die «Aufhebungsklausel», eine der massgeblichen Inhalte der Umwälzung des Justizsystems, würde keinesfalls in Kraft treten.
Am gestrigen Sonntag sicherte er seinem wütenden Kabinett hinter verschlossenen Türen zu, dass dieses Gesetz sehr wohl zur Abstimmung käme, aber in einer leicht abgeänderten Form.
Als Begründung, warum er sie verworfen habe, nannte er im Interview «den Puls der Öffentlichkeit und das, was meiner Meinung nach passieren wird.» Netanjahus Äusserungen gegenüber der US-Zeitung stiessen bei einigen Mitgliedern seiner religiös-rechten Koalition auf Ärger. Sie fordern die Durchsetzung dieses Gesetzes als Teil des Koalitionsvertrages ein.
Die Ministerin für öffentliche Diplomatie, Galit Distel Atbaryan, Likud, sagte am Freitag in einem Interview, dass die Ausserkraftsetzungsklausel «nicht völlig vom Tisch» sei, aber vielleicht dahingehend geändert werde, dass eine Supermehrheit erforderlich sei, um Gerichtsurteile aufzuheben. Genau diese Frage hatte auch der amerikanische Journalist gestellt. Die Antwort des PM war eindeutig: «Nein!»
Auch Kultur-Minister Miki Zohar, Likud, ist überzeugt: «Meiner Einschätzung nach wird die Ausserkraftsetzungsklausel in Zukunft eingeführt.»
Ab heute sind sie ganz normale Wehrdienstpflichtige:
Am Wochenende endete die Ausnahmeregelung für ultraorthodoxe Männer, die ihren Wehrdienst nicht ableisten wollen. Ihnen war bisher mit einer Klausel im Verteidigungsdienstgesetz die Möglichkeit gegeben worden, ihre Religionsstudien an einer höheren Jeschiwa fortzusetzen. «Das Gesetz zur Einberufung von Jeschiwa-Studenten ist abgelaufen. Ab heute gilt die Regelung, die es ultraorthodoxen Jeschiwa-Studenten ermöglicht, vom Dienst in der IDF befreit zu werden, nicht mehr, und der Staat ist verpflichtet, sie ebenfalls einzuziehen.» Wer sich dem Stellungsbefehl entzieht, gilt fortan als Deserteur.
Dass dies von der ultraorthodoxen Gemeinde nicht ohne Weiteres angenommen werden wird, muss erwartet werden. Sie haben sich bereits dahingehend geäussert, dass sie bis zum Ende der kommenden Wintersitzungen der Knesset eine Ausnahmeregelung erreichen möchten.

Grenzwertige Selbstverteidigung:
Am 2. Juni hatte MK Simcha Rothman, Religious Zionism, in New York einer völlig harmlosen Demonstrantin das Megaphon gewaltsam entrissen und war damit hastig davongelaufen. Bis er seine Beute wieder abgab, kam es zu mehrfachen Rangeleien mit anderen Demonstranten, an denen auch seine Body-Guards beteiligt waren. Die Frau hat gegen ihn in New York Anzeige erhoben. Gut so, denn so ein Verhalten muss verurteilt werden, das ist eines israelischen Politikers nicht würdig.
In Israel wurde der Fall gestern vor der Ethik Kommission verhandelt. Diese kam zu der Entscheidung, dass es sich um eine «grenzwertige Selbstverteidigung» gehandelt habe, aber nicht als unethisch einzustufen sei.
Mit erhobenem Zeigefinger wurde der MK immerhin darauf hingewiesen, dass er sich als offizieller Vertreter des Staates nicht auf Auseinandersetzungen mit Demonstranten einlassen sollte.
Ein Seitenhieb ging in Richtung der US-amerikanischen Sicherheitskräfte, von denen man erwarten dürfe, «dass sie ausländische Abgeordnete so schützen, dass sie in Ruhe ihre Aufgaben erfüllen könne.»
Der rabiate MK geht also entsprechend dem Spruch des Komitees straflos aus.
Kategorien:Aus aller Welt, Timeline
Hinterlasse einen Kommentar