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10./11.Av 5783 28./29. Juli 2023
Shabbateingang in Jerusalem: 18:59
Shabbatausgang in Jerusalem: 20:18
Shabbateingang in Zürich: 20:47
Shabbatausgang in Zürich: 21:59
Shabbateingang in Wien: 20:19
Shabbatausgang in Wien: 21:32
In diesem zweiten Teil seiner grossen reflektorischen Rede erzählt Moses, dass er einmal, nur einmal Gott angefleht hat, die Strafe, die Gott für ihn vorgesehen hatte, abzuwenden. Bisher hat er alles schweigend akzeptiert. Doch das, was Gott jetzt für ihn vorgesehen hat, trifft ihn zutiefst. Er darf nicht in das den Israeliten versprochene Land ziehen. Er musste den Führungsstab bereits an Joshua weitergeben, der neben Kaleb der letzte Überlebende aus der Zeit der Sklaverei in Ägypten ist.
Aber Gott bleibt hart. Früher durfte ein Kind nur einen kurzen Blick auf den Gabentisch erhaschen, bevor sich die Tür zur Stube wieder schloss, bis es den Eltern gefiel, sie erneut zu öffnen. Ob das heute noch so gehandhabt wird in den Familien, ich weiss es nicht. Aber ich erinnere mich gut an meine Kindheit. Betont unauffällig stand man in der Nähe der Stubentür, um einen Blick hinzuwerfen, wenn Vater oder Mitter sie kurz öffnete. Sie liessen sie einen Moment länger offen, als notwendig, um uns den prickelnden Genuss dieses einen Moments zu gewähren. Ebenso macht es Gott mit Moses. Er gibt ihm den Weg frei für einen kurzen Blick auf das versprochene Land.
Als einen der letzten Lagerplätze vor der Überquerung des Jordans lagerten die Israeliten in Beit Pegor, in Moab, am nördlichen Ende des Toten Meeres. Der Blick von dort geht über den Jordangraben bis nach Jericho, Ramallah, Hebron und Jerusalem.

Es folgt die Wiederholung der Rechtsvorschriften, wobei Moses nochmals darauf hinweist, dass niemand etwas von «ihnen wegnehmen oder etwas hinzufügen darf». Sie sind also, wie das Wort sagt, für alle Zeiten eingemeisselt in Stein. Von Generation zu Generation. So wie wir im Morgengebet sprechen: «l’dor va’dor – לדור ודור“ (Psalm 146:10).
Erstmals haben wir die zehn Gebote im Exodus 20:12 gelesen. Damals hatte Gott sie Moses auf zwei Tafeln mitgegeben. Als Moses sie vor das Volk bringen sollte, sah er, dass sie in der Zwischenzeit ein Goldenes Kalb gebaut hatten, dem sie huldigten. Voller Enttäuschung und Wut zerbrach er die Tafeln. Gott erfüllte ihm seinen Wunsch nach einer zweiten Auflage. Allerdings diesmal nicht mehr geschrieben von ihm selbst, sondern von Moses nach seinem, Gottes, Diktat. Unmittelbar nach den Shabbatgesetzen ist die Vorschrift, die Eltern zu ehren, aufgeführt. Allein das verstärkt die Bedeutung dieser Vorschrift.
„Ehre deinen Vater und deine Mutter, dass deine Tage auf der Erde, die dein Gott dir gibt, lange andauern werden.“ Heute lesen wir in Deut 5:16: „Ehre deinen Vater und deine Mutter, wie es dir der Herr, dein Gott, zur Pflicht gemacht hat, damit du lange lebst und es dir gut geht in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt.“ Die Belohnung für das Wohlverhalten, verspricht Gott nicht erst für die unbestimmte, ferne Zukunft, sondern bereits für die Zeit des Aufenthaltes auf der Erde: „und es dir gut geht“ Es ist nicht nur eine, sondern eine doppelte Belohnung, die Gott verspricht, ein langes Leben und ein gutes Leben. Ein gutes Leben beinhaltet aber auch ein gesundes Leben. Heisst das, dass derjenige, der die Eltern ehrt, sich auch über ewige Gesundheit freuen darf? Das wäre schön, ist aber absolut realitätsfremd. Oder der Umkehrschluss: hat der, der schwer erkrankt, die Eltern nicht geehrt? Das ist ebenso realitätsfremd wie unvorstellbar. Das wollen wir uns erst gar nicht vorstellen. Denn dann würde unser Bild vom gerechten Gott schwer in Mitleidenschaft gezogen werden. Es ist in der heutigen Zeit nicht immer einfach, sich so um die Eltern zu kümmern, wie man es entsprechend der Torah sollte und wohl auch gerne tun würde.
Vier zusätzliche Gebote in Bezug auf dem Umgang mit den Eltern finden wir in der Torah:
- Sie sollen jede mögliche Hilfe und Unterstützung durch die Kinder erfahren.
- Vor Vater und Mutter soll man Respekt haben.
- Man darf die Eltern bei Androhung der Todesstrafe, nicht schlagen.
- Man darf die Eltern nicht verfluchen – ein Zuwiderhandeln wird mit dem Tod bestraft.
Hilfe, Unterstützung und Respekt scheinen relativ einfach zu geben zu sein, ob man die Eltern zu Hause pflegt, oder wenn es notwendig ist, in einem Heim betreuen lässt. Und sie dort regelmässig besucht und sich überzeugt, dass sie das Optimum an Zuwendung und Pflege erhalten.
Dass man niemanden schlägt, das sollte heutzutage selbstverständlich sein, die „gesunde Watsch’n“ gibt es schon lange nicht mehr.
Wie das allerdings mit dem Fluchen ist, die Frage möchte ich gerne an pubertierende Jugendliche richten. Und auch an überforderte Erwachsene, die hilflos einer auch für sie hoffnungslosen Situation gegenüberstehen.
Sowohl den Jugendlichen als auch den betroffenen Erwachsenen sollten wir ein offenes Ohr und eine hilfreiche Hand anbieten, ihnen helfen, Alternativen zu finden.
Shabbat Shalom!
Kategorien:Religion
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