Zwei Frauen – zwei Hoffnungsträger für Israel / Teil II: Gali Baharav-Miara

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Gali Baharav-Miara wurde 1959 in Israel geboren. Nach dem Gymnasium studierte sie in Tel Aviv Rechtswissenschaften und schloss diese mit dem BA 1984 und dem MA 1990 ab. Anschliessend arbeitete sie zunächst als Lehrassistentin und später als Dozentin an ihrer Universität.

Ihren Militärdienst absolvierte sie, ebenso wie der derzeitige Präsident Isaac Herzog, bei der Eliteeinheit 8200. Diese Einheit untersteht dem militärischen Nachrichtendienst. Die dort ausgebildeten Soldaten sind nicht nur hervorragende IT-Spezialisten, sondern auch Fachleute im Bereich von Cyber-security und Spionageabwehr. Die Anforderungen dieser Eliteeinheit schulen aber neben den rein technischen Fähigkeiten auch Vieles, was ihr nun zugutekommt: Schnelle Aufgabenerfassung, analytische Fähigkeiten, und Entscheidungskraft. 

1985 trat sie in die Staatsanwaltschaft des Bezirks Tel Aviv ein, wo sie während der nächsten 30 Jahre in verschiedenen Bereichen tätig war. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit lag jedoch beim Zivil- und Verwaltungsrecht. Damit legte sie die Grundlage für ihre heutige Tätigkeit als Generalstaatsanwältin von Israel. 

2002 wurde sie zur Leiterin der Verwaltungsabteilung innerhalb der Staatsanwaltschaft ernannt. Von 2007 bis 2015 war sie Bezirksstaatsanwältin der grössten zivilrechtlichen Abteilung des Landes, ebenfalls in Tel Aviv. 

Hier umfassten die Arbeitsfelder das gesamte zivilrechtliche Spektrum. Auf ihren Tisch gelangten neben arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in Israel ein grosses Feld, auch Eigentumsfragen in Bezug auf Grundstücke. Die Klagen von Palästinensern, gegen den Staat Israel, die sich sehr oft berechtigt um ihre Eigentumsrechte, vor allem in Judäa und Samaria betrogen fühlten, wurden von ihr behandelt. Gerade in diesem Bereich kommt es immer wieder zu grundlegenden Missachtungen von im Grundbuch eingetragenen Eigentumsrechten. Es sind hauptsächlich rechtsextrem-nationalistische Siedler, die glauben, mit dem Hissen einer israelischen Fahne und dem Aufbau von Zelten oder Wohncontainern Fakten schaffen zu können. Weil die Eintragungen oft noch auf die Grundbücher zurückgehen, die während des Osmanischen Reiches erstellt wurden, ist der Nachweis teils sehr schwierig und bedarf einer akribischen Überprüfung.

Nach ihrem Ausscheiden aus der Staatsanwaltschaft im Jahr 2015 war sie als Beraterin der global anerkannten Wirtschaftskanzlei Tadmor, heute Tadmor-Levy, in Tel Aviv tätig. Diese Kanzlei hat sich auf internationales Wirtschafts-, Verwaltungs- und Finanzrecht spezialisiert. 

Im selben Jahr wurde sie in den Ausschuss zur Wahl von Beamten im öffentlichen Dienst berufen. Seit 2018 hat diese Kommission sich selbst eine weitgehende Diversifizierung der Staatsangestellten vorgeschrieben. Es geht darum, vier bisher unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen vermehrt zu integrieren: Araber und Israelis äthiopischer Herkunft, Menschen mit speziellen Bedürfnissen und Neueinwanderer. Auch ultra-orthodoxe Juden sollen vermehrt in den Ernennungsprozess einbezogen werden. Die Kommission schlägt ausschliesslich höhere Beamte vor, deren Ernennung die Zustimmung der Regierung erfordert. (z.B. Direktor in einem Ministerium, Direktor eines staatlichen Krankenhauses.)

Zeitgleich war sie Mitglied des beratenden Ausschusses für das Verwaltungsgericht und des beratenden Ausschusses für Zivilverfahren, Vorsitzende des Ausschusses für die Prüfung von Ernennungen im Innenministerium, Vorsitzende des öffentlichen Ausschusses für die Prüfung von Privatermittlungen und Mitglied des Rates für Verwaltungsgerichte. Es schien bereits zu der Zeit klar zu werden, dass Gali das Amt der GStA anstrebte, auch wenn es bis dahin noch einige Jahre dauerte. 

2019 verteidigte sie den ehemaligen Generalstabschef der IDF, Benny Gantz, und den damaligen Chef der IAF, Amir Eshel, bei einem niederländischen Gericht. Gegen beide war eine Zivilklage wegen Verbrechen in Gaza im Jahr 2014 erhoben worden. Klägerin war eine Niederländerin, die in Gaza geboren war. Die Klage umfasste die willkürliche Zerstörung ihres Hauses in Bureij, sowie den Tod ihrer Mutter und sechs weiterer Personen. Die Klage wurde abgewiesen. 

Im gleichen Jahr unterschrieb sie mit weiteren hochrangigen Mitgliedern der Staatsanwaltschaft und dem Büro des damaligen GStA, Avichai Mandelblit, eine Petition, die eine bis heute reichende Auswirkung hat. Die Erklärung wendet sich gegen bereits damals erkennbare Initiativen der Regierung, die darauf abzielten, dass die Knesset den OGH in seinen Kompetenzen ausser Kraft setzt. 

Hierbei geht es um das vor zwei Wochen verabschiedete «Angemessenheitsgesetz», welches u.a. den Weg für eine Rückkehr des mehrfach wegen Finanzvergehen verurteilten MK Arye Deri als Minister freimacht. Im Januar hatte die GStA den PM aufgefordert, seinen guten Freund Deri aus dem Ministeramt zu entlassen. Eine bittere Pille für beide, für den PM und den Vorsitzenden der orthodoxen Shas Partei. Das Gesetz gibt den Politikern das Recht, jederzeit Personen ohne Rücksicht auf ihre Unbescholtenheit als Minister zu berufen oder, wenn sie ihnen politisch andersdenkend sind, aus dem Amt zu entfernen. 

Wenn es der Regierung gelingen sollte, das Gesetz tatsächlich in Kraft zu setzen, was ich nicht hoffe, ist sie die erste, die von der Regierung aus dem Amt entfernt werden wird. Das ist es, was rechts-extreme Politiker der Koalition immer wieder ganz offen fordern. Es gibt sogar schon Aufforderungen aus rechten Kreisen, sie zu «neutralisieren». Sie wurde dem verstärkten Personenschutz des Shin Bet unterstellt.

Im Juli dieses Jahres, als sich abzuzeichnen begann, dass die Demonstrationen gegen die Regierungspläne, die unabhängige Justiz weitgehend abzuschaffen, immer lauter wurden, bestellte der PM in einer nie dagewesenen Vorgangsweise die GStA zu einer Kabinettssitzung ein. Sie wurde nach Schreiattacken gegen sie aufgefordert, Rechenschaft abzulegen, wie sie gedenkt, gegen die Demonstranten vorzugehen. Schriftlich und mit einer Terminvorgabe! Als wäre sie ein Rechtslehrling der Regierung. Welche Anmassung! Welche Frechheit!

Und, was noch wichtiger ist, das Gesetz soll eine Entfernung von PM Netanyahu wegen seines bestehenden Interessenkonflikts verhindern. Nach der Klageerhebung gegen ihn in vier Fällen hatte der PM GStA Mandelblit schriftlich zugesagt, sich nicht in die geplanten Umwälzungsplanungen im Justizbereich einzumischen. Eine Zusicherung, die er im März dieses Jahres widerrufen hat. Seither ist er immer an vorderster Front an den Gesprächen und Entscheidungen vertreten. «Ihre Erklärung von gestern Abend und alle Massnahmen, die in dieser Angelegenheit ergriffen werden, sind rechtswidrig und durch einen Interessenkonflikt belastet.» schrieb Baharav-Miara in einem offenen Brief an den PM.

Im Februar 2022 wurde sie als erste Frau zur GStA ernannt. Der damalige JM Gideon Sa’ar betonte «Aber ich empfehle die Ernennung von Rechtsanwältin Baharav-Miara nicht aus diesem Grund, sondern weil sie die beste und passendste Kandidatin ist und ausserdem die vielfältigste und reichhaltigste berufliche Führungserfahrung hat.»

Nach der Wahl der derzeitigen Regierung betonte Baharav-Miara: «In den letzten Tagen hat das Vertrauen der Öffentlichkeit in die öffentliche Rechtsberatung und die Strafverfolgungsbehörden in besorgniserregender Weise abgenommen… Dafür gibt es verschiedene Gründe, darunter die Auswirkungen äusserer Ereignisse und Angriffe auf die Justiz und die Strafverfolgungsbehörden. Aber es ist falsch, den Rückgang des öffentlichen Vertrauens in die Generalstaatsanwaltschaft allein auf externe Parteien zurückzuführen.»

In der Regel ist sie zurückhaltend mit medialen Auftritten, bei einer Veranstaltung in Haifa warnte sie jedoch: «Israel könnte bald nur mehr dem Namen nach einer Demokratie sein, aber nicht in seiner Essenz.»

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Nachdem das Rechtssystem in Israel noch (!) weitgehend intakt ist, wurde gegen das «Angemessenheitsgesetz» eine einstweilige Verfügung erlassen. Am 12. September wird es, was bisher einmalig in der Geschichte des Staates ist, eine Anhörung zu zahlreichen Petitionen am OGH geben. Bei der Anhörung werden alle 15 Richter des OGH beteiligt sein. 

GStA Baharav-Miara ist vielleicht neben der Präsidentin des OGH, Esther Hayut, die letzte aktive Bastion zur Bewahrung der Demokratie in Israel. 

Als solches ist sie gefürchtet bei den rechts-extrem-nationalistischen Ministern, die glauben, das Recht entsprechend ihren Vorstellungen und Wünschen manipulieren zu können. Insbesondere Minister Ben-Gvir musste sich bereits mehrfach ihrem Unmut stellen. Als er sich in das operative Vorgehen der Polizei einmischte und vorschrieb, wie sie mit Demonstranten umzugehen hätten, wies sie ihn schnell in die Schranken. Sie machte dem ehemaligen Terroristenversteher und – verteidiger, der selbst eine lange Vorstrafenliste in dem Bereich hat, unmissverständlich klar, dass er sich weder in die Führung der Polizei einzumischen hätte, noch Beamte nach seinem Gutdünken entlassen könne. 

Es muss inzwischen dem letzten Politiker klar sein, dass die GStA eine Frau ist, die niemandem gegenüber einknickt. Sie kann sich auf eine solide Fachkenntnis berufen und ihre jahrelange Berufserfahrung für jede ihrer Argumentationen nutzen.  

Wer sie mit dem immer gezeigten positiven Lächeln sieht, darf sich nicht täuschen. Hinter der fröhlich-freundlichen Fassade steckt ein Kopf, der es jedem Gegner unmöglich macht, gegen die geballte Macht des klaren Demokratieverständnisses anzurennen. Wo sie ihre politische Heimat sieht, weiss sie gut zu verbergen. Das ist gut so, denn in einer echten Demokratie muss die Justiz apolitisch sein. 

GStA Gali Baharav-Miara ist ein Garant dafür, dass es auch so bleibt! Yishar koach!



Kategorien:Israel, Politik

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