Warum der Vorwurf, Israel begehe einen Genozid an den Palästinensern in Gaza nicht zutrifft

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Südafrika (SA) hat eine Klage gegen Israel beim ICC eingebracht. Zum einen behauptet SA, die Israelis würden planmässigen Genozid an der gazanischen Zivilbevölkerung, sie behaupten sogar an allen Palästinensern, zu verüben. Sie berufen sich dabei auf die ‘Völkermordkonvention’ vom 9. Dezember 1948. Diese wiederum fusst auf Resolution 96 (I) vom 11. Dezember 1946, wonach ‘Völkermord ein Verbrechen gemäss internationalem Recht ist, das dem Geist und den Zielen der Vereinten Nationen zuwiderläuft und von der zivilisierten Welt verurteilt wird.’Völkermord habe der Menschheit zu jeder Zeit grosse Verluste zugefügt.Hier schien sich die UNO, noch ganz unter dem Eindruck des Holocausts, der mehr als sechs Millionen Juden ausgelöscht hatte, einig zu sein. «Völkermord darf weder im Krieg noch im Frieden jemals wieder geschehen. Wir verpflichten uns der Verhütung und Bestrafung!»

Es ist notwendig, zwei Artikel der Konvention anzuführen, um zu verstehen, um was es geht.

Artikel IIVölkermord ist eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören

  • Tötung von Mitgliedern der Gruppe
  • Verursachung von schweren körperlichen oder seelischen Schäden
  • Auferlegung von Lebensbedingungen, die geeignet sind, die körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen. 
  • Massnahmen zur Geburtenverhinderung
  • Gewaltsame Überführung von Kindern von einer Gruppe in eine andere

Artikel III: Zu bestrafen sind:

  • Völkermord
  • Verschwörung zur Begehung von Völkermord
  • Der Versuch, Völkermord zu begehen
  • Teilnahme am Völkermord

Ob die UNO eine ähnliche Konvention ohne den Holocaust verabschiedet hätte? Im gleichen Jahr wurde Israel gegründet, als ein vermeintlich sicherer Ort für Juden aus aller Welt. 

Es gab die grossen und nachgewiesenen Völkermorde und es gibt sie auch heute. 

Zwischen 1904 und 1908 schlugen die Deutschen die Aufstände der Herero und Nama in Deutsch-Südwest-Afrika (Namibia) nieder. Gründe für den Aufstand der Bevölkerung war zum einen der immer umfangreicher werdende Landraub der Deutschen und der immer aggressiver werdende Rassismus der Kolonialverwaltung. Langen Schlachten eines, heute würde man sagen, asymmetrischen Krieges folgte der ‘Vernichtungsbefehl’. Vielleicht sollten die Hereros anfänglich wirklich nur vertrieben werden, später änderte sich die Absicht. Bereits ab 1904 gab es Konzentrationslager für die gefangenen Hereros. Pseudo-medizinische Tests, wie sie später Dr. Mengele in Dachau durchführte, sind gut dokumentiert. Bis heute ist der Völkermord an den Herero und Nama durch die UNO nicht anerkannt, jedoch lebten am Ende von den 80.000 Mitgliedern der Völker nur mehr 20.000.

Von 1915 bis 1916 fand der Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich statt. Insgesamt kamen während des Ersten Weltkriegs zwischen 300.000 und 1.5 Millionen Menschen durch Massaker und Todesmärsche ums Leben. In den Jahren davor gab es weitere 80.000 und 300.000 Opfer. Die Türkei bestreitet bis heute, dass es sich um einen Völkermord gehandelt habe. Sie sehen die Vertreibungen als ‘kriegsbedingte Sicherheitsmassnahmen’ an, nachdem in ihren Augen die Armenier sich auf die Seite der Feinde gestellt und die Kriegsgegner unterstützt hatten.

Der Völkermord an den Tutsi in Ruanda im Jahr 1994 kostete zwischen 800.000 und 1 Million Menschen das Leben. Der Konflikt hatte sich im jahrelangen Kampf zwischen der damaligen ruandischen Regierung und der Rebellenbewegung der Tutsi entwickelt. Die Vorwürfe gegen die Friedenstruppe der UN, der ‘United Nations Assistance for Rwanda’ (UNAMIR), wurden stets kritisiert. Jedoch blieben die UNAMIR weitgehend zurückhaltend und verloren immer mehr an Einfluss. 

1941 bis 1945 verübte die kroatische Ustaša gegen die Serben, aber auch Juden und Roma, einen Völkermord mit etwa 200.000 Toten aus.

Genozide der jüngsten Vergangenheit fanden an den Jesiden im Nordirak mit 5.000 Toten und einigen tausend Vermissten und an den Rohingya in Burma mit einigen tausend Ermordeten und bis zu zwei Millionen Flüchtlingen statt. Auch die Verfolgung und Umerziehung des Uigurischen Volksstammes in China ist seit 2014 als Genozid anerkannt. 

Halten wir fest: Massgeblich ist das Ziel, eine Gruppe ganz oder teilweise auszulöschen. Es muss eine Absicht dazu bestehen, ob es zur Durchführung kommt oder ob diese in den Anfängen hängen bleibt. Solange es noch keine nachweisbaren Opfer gibt, ist der Nachweis problematisch.

Die Kläger aus Pretoria haben es sich leicht gemacht. Sie verlangten keine Verurteilung, sondern nur ‘vorläufige Massnahmen’, sie boten keine harten Fakten an, sondern nur die weiche Plausibilität ihrer Anklagen. Die Klage war also mehr als schwammig. Das aber machte es dem ICC auch so leicht. Die Vorgaben waren leicht zu erfüllen. 

Jeder kennt die Bilder und Nachrichtentexte: Einerseits stellt kaum jemand Israel das Recht auf Selbstverteidigung in Abrede. Andererseits nennt die Hamas täglich neue, erschütternde Zahlen, die durch nichts zu verifizieren sind: Die leider zu grosse Zahl der zivilen Opfer.

Warum betone ich, dass die Zahlen von der Hamas bekannt gemacht werden? Wer ist ein Zivilist? Jemand der sich aktuell nicht an Kampfhandlungen oder Terroranschlägen beteiligt, aber ansonsten nachweislich Mitglied einer Terror-Organisation ist? Oder sind vorgebliche zivile Opfer auch die, die von den Hunderten fehlgesteuerter Raketen der Hamas und/oder des Palästinensisch-Islamischen-Djihad getroffen, verletzt oder getötet wurden?

Das humanitäre Völkerrecht macht einen genauen Unterschied: «Kombattanten sind Personen, die berechtigt sind, an den Feindseligkeiten teilzunehmen, also Mitglieder der Streitkräfte. Nicht-Kombattanten sind Personen, denen diese Berechtigung fehlt, wie friedliche Zivilisten.» Diese dürfen nicht angegriffen werden. Mischt sich aber ein Zivilist in das Kampfgeschehen ein, so wird der Schutz aufgehoben. Es muss eine deutliche optische Unterscheidung gegeben sein. Kombattanten müssen ihre Waffen offen tragen. Ein Beispiel: Hamas-Terroristen, die als Frauen verkleidet mit versteckter Waffe am Kampfgeschehen teilnehmen, sind klar Kombattanten, sie werden sich selbst aber immer als Zivilisten bezeichnen. Jugendliche und Kinder, die Botengänge für die Hamas ausführen, werden von diesen als Zivilisten gezählt, obwohl sie eindeutig, wenn auch unfreiwillig als Kombattanten eingesetzt werden. Wer unfreiwillig als menschlicher Schutzschild dienen muss, übernimmt damit eine Funktion als Kombattant, obwohl er Zivilist ist. Die Zahlen also genau zu interpretieren, ist fast unmöglich. 

Steht aber hinter den hohen Opferzahlen, die Absicht der Israelis, die Palästinenser in Gaza auszulöschen? Nein, ganz sicher nicht, es wird seitens der Politik und der IDF immer wieder klar formuliert: «Wir führen den Kampf gegen die Hamas, nicht gegen die Zivilbevölkerung von Gaza.» Die Entscheidung des ICC war folgerichtig. Nicht die Aufforderung, den Kampf sofort zu beenden, sondern eine Aufforderung, dass Israel Sorge tragen muss, dass der Grundverdacht des Genozids erst gar nicht aufkommt. 

Ein kleiner Sieg für Israel, von den Feinden aber und auch von Süd-Afrika als Erfolg gewertet.  Es bleibt die bittere Frage, wo war der Aufschrei, als die Hamas in den Massakern von 7. Oktober jeden, der ihnen über den Weg lief, ermordete, schändete oder in den Gazastreifen verschleppte? Aufgefundene Unterlagen im Gazastreifen zeigen, dass der 7. Oktober nur der Anfang war. Das Ziel war, und so steht es auch immer noch in der Charta der Hamas, ganz Israel auszulöschen. Und natürlich jeden Juden, den man wo auch immer in der Welt findet, zu töten. Die Zahl der antisemitischen Vorfälle ist weltweit seit dem 7. Oktober, 06.30 Ortszeit, rasant angestiegen. Die Welt ist für uns Juden wieder unsicher geworden. Israel ist zur Zeit nicht mehr der sichere Hafen, den wir uns alle erhofft hatten. 

Halten wir fest: Die Hamas hat den Völkermord an Juden geplant und begonnen. Strafrechtlich ist das bereits ein Tatbestand.

Vom Internationalen Strafgerichtshof ICC kann eine Terrororganisation angeklagt werden, auch wenn sie nicht die Merkmale eines Staatsgefüges hat. Es wird schwerfallen, Israel in Gaza einen Genozid nachzuweisen. Vor allem nicht, wenn man nicht gleichzeitig die Vorwürfe gegen die Hamas untersucht, die offensichtlicher sind und schwerer wiegen. Tut der ICC das nicht, missbraucht die Rechtsprechung auf eklatante Weise und führt sich selbst ad absurdum. 

Meret Baumann, Juristin und Mitglied der Nachrichtenredaktion der NZZ, betrachtete das Thema ausführlich und versiert in einem Kommentar in der NZZ vom 26.01.24. Sie berichtet jedoch aus der Ferne, muss sich auf Nachrichten und Informationen aus den Medien abstützen. Rabbi Jonatan Liebermann analysiert das Thema mit dem Blick eines Mannes, der vor Ort alle Entwicklungen miterlebt hat, in der Jerusalem Post vom 3.2.24.  Beide Betrachter kommen, wenn auch aus anderen Blickwinkeln zu durchaus ähnlichen Ergebnissen.

Die grundlegende Frage, die Liebermann stellt ist: «Wie kann es sich um einen Genozid handeln, wenn den vermeintlichen Opfern die Möglichkeit gegeben wird der Bedrohung zu entkommen?» Die IDF warnte die Bewohner des nördlichen Gazastreifens frühzeitig und eindringlich, ihre Siedlungen zu verlassen und auf speziell zugewiesenen und geschützten Strassen in den Süden des Landes zu gehen. Dort waren humanitäre Sicherheitszonen eingerichtet worden, die vor den Kämpfen zwischen der Hamas und der IDF geschützt blieben. Zeltstädte, wenn auch primitiv, boten Schutz vor dem Wetter, es gab Nahrung und Wasser, es gab medizinische Betreuung.

Schnell waren auch Feldlazarette aufgebaut und eingerichtet, um zumindest eine Erstversorgung oder in Notfällen eine akute Behandlung sicherzustellen. Mehr als 2.000 Patienten wurden seit Beginn der Bodenoffensive nach Ägypten zur weiteren Behandlung evakuiert. Was machte die Hamas? Sie nahm den Flüchtlingen die Fahrzeuge weg, zog die Ausweise ein und trieb sie teilweise mit Waffengewalt wieder zurück in den Norden des Gazastreifens. Ein menschenleerer Norden lief ihren Plänen zuwider, die Zivilisten mussten als menschliche Schutzschilde dienen. Jedes Opfer, jeder Verletzte und Tote wurde von der Hamas billigend in Kauf genommen. Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Alte, Kranke, der Hamas war das völlig gleichgültig, mehr als das, es war erwünscht!

Nahezu täglich werden von der IAF Flugblätter abgeworfen, die neuen Fluchtwege werden markiert, die Zeiten für die Feuerpausen werden exakt definiert. Panzer stehen entlang der Evakuierungswege und sichern die Flüchtlinge. Die Hamas hat keine Flugzeuge. Solange das so ist, besteht die Gefahr des Beschusses aus der Luft nicht. Es sind die Scharfschützen, die Granatwerfer, die Panzer-Abwehr-Raketen, die die Terroristen gnadenlos gegen die Flüchtenden einsetzen. Um am nächsten Tag wieder zu lamentieren, wie viele zivile Opfer es am Tag zuvor gegeben hat. Natürlich verursacht von einer ‘unproportional’ kämpfenden IDF.

Die IDF ist sich immer der Tatsache bewusst, dass die Hamas sich hinter Zivilisten versteckt und versucht, so weit es möglich ist, nur nach einer genauen Abklärung gezielte Angriffe zu starten. Wenn die Luftaufklärung ergibt, dass sich im Zielgebiet Zivilisten aufhalten, die nicht dort sein sollten, so wird jeder Angriff abgebrochen. Ohne das ‘Go’ der Aufklärung steht die Sicherung des Lebens über dem erhofften militärischen Erfolg. Es gibt tausende Belege für solche abgebrochenen Angriffe vom Wasser, aus der Luft oder am Boden. 

Ein tatsächlich geplanter Völkermord wäre, wenn Israel den jemals geplant hätte, möglich gewesen. Eine gezielte, flächendeckende Bombardierung durch die IAF, wie sie durch UK-General Arthur Harris auf das bereits völlig ausgeblutete Dresden im Februar 1945 stattfand, hätte ihr Übriges getan. Auch eine Atombombe, wie sie von rechtsextremistischen Politikern der Likud gefordert wurde, hätte den Gazastreifen auf Jahrzehnte hinaus unbewohnbar gemacht. Vorausgesetzt, Israel verfügt über Atombomben, was niemand so genau weiss. Die USA hatten in Japan nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges weniger Skrupel. Doch niemand hat sie des Völkermordes angeklagt. Es war ein Kriegsverbrechen, ja, mehr als 200.000 Menschen kamen bei den beiden Atombombenabwürfen um. Es gab noch keine Genfer Konventionen, es blieb bei einem etwas üblen Nachgeschmack, aber das war es.

Israel achtet darauf, die Zivilbevölkerung zu schützen.

Die wahre Bedrohung geht von der Hamas aus. Allein schon der überall und immer wieder gehörte Slogan «From the river to the Sea, Palestine must be free!» impliziert, dass Israel von der Landkarte verschwinden muss und die Juden getötet werden sollen. Wer ist nur der Aggressor und wer der Bedrohte? Israel ist in den Augen der Hamas per se der Aggressor, auch wenn alles dafür spricht, dass die Anschuldigungen ihnen gegenüber völlig haltlos sind. Israel wird abgestraft von der Weltöffentlichkeit, während die Hamas belohnt wird. Selbst der britische Aussenmininister forderte unlängst die Anerkennung des ‘Palästinensischen Staates’, um endlich die Friedensgespräche wieder anzukurbeln.  

Tatsächlich, eine nette Belohnung für all den Terror gegen Israel!

So geht auch die UNO mit all ihren Resolutionen vor. Israel ist der Staat, der von allen verabschiedeten Verurteilungen mit den meisten abgestraft wird. Mehr als jeder andere Staat, der die Menschenrechte mit Füssen tritt. 

Die UNRWA, die das Narrativ der ewigen palästinensischen Flüchtlinge am Leben hält, Milliarden an Spendengeldern sammelt und oftmals doch nur für ihre eigenen Ziele missbrauchte, steht nun hoffentlich endlich vor dem Aus. Zu eklatant waren die Fehlverhalten, die nun endlich ans Licht kamen. 

Bleibt nur zu hoffen, dass es noch nicht zu spät ist, um umzudenken!



Kategorien:Israel, Politik

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