Palästinensischer Terror in der Schweiz 1969

10. Adar I 5784

 

 Am 18. Februar 1969 fand am Flughafen Zürich-Kloten ein Terroranschlag gegen eine EL-AL Maschine statt.

Die Attentäter waren vier Fatah-Terroristen.Fatah bedeutet Bewegung zur nationalen Befreiung Palästinas‘. Ziel der Fatah war entsprechend ihrer Charta «die komplette Befreiung Palästinas, Gründung eines unabhängigen demokratischen Staates mit vollständiger Souveränität über die palästinensischen Gebiete und Jerusalem als Hauptstadt. Die Ausrottung der ökonomischen, politischen, militärischen und kulturellen Existenz des Zionismus

Im Rahmen des Oslo-Friedensprozesses anerkannte die Fatah das Existenzrecht Israels und schwor dem Terror ab. Heute ist sie die grösste Organisation innerhalb der PA.Auf einem ungesicherten Parkplatz neben der Startbahn sitzen vier Personen in ihrem Auto.

Als das Flugzeug auf dem Rollfeld auf den Start wartet, steigen sie aus, durchschneiden den dünnen Garten-Zaun und rennen auf die Maschine zu. Mit ihren Automatik-Waffen eröffnen sie das Feuer auf die Maschine. Sechs Passagiere werden verletzt, der Pilot, Yoram Perez, erleidet einen Bauchschuss, dem er einige Wochen später erliegt. An Bord befindet sich der israelische Sicherheitsmann Mordechai Rachamim, der bewaffnet ist. Es gelingt ihm, das Flugzeug zu verlassen und auf die Attentäter zuzulaufen. Einer der vier Terroristen, Abdel Mohsen Hassan, wird von ihm eliminiert.Kurz darauf treffen die Polizei und die Flughafenfeuerwehr ein. Sie verhaften die drei überlebenden Terroristen und Rachamim

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Am nächsten Tag wird der Bundesrat vom Aussenministerium informiert: «Die besondere Schwere des Attentats liegt darin, dass damit unser neutrales Land zum Schauplatz kriegerischer Auseinandersetzungen gemacht worden ist.»Somit war der Terror in der bis anhin vermeintlich sicheren und neutralen Schweiz angekommen. Die Schweiz schickt scharfe Protestnoten an die diplomatischen Vertretungen der beteiligten Staaten, die Antworten fallen ebenso harsch aus. Niemand hat etwas gewusst, niemand etwas damit zu tun gehabt. Die sehr aufschlussreichen Protokolle findet man hier.Der Prozess wird am Bezirksgericht Winterthur angesetzt und führt zu starken Spannungen zwischen der Schweiz und der arabischen Welt. Die drei Attentäter werden zu 12 Jahren Zuchthaus verurteilt. Rachamim war bereits einen Monat nach dem Attentat gegen Kaution freigelassen worden. Er kehrte zum Prozess in die Schweiz zurück und wurde, in dubio pro reo, freigesprochen. Die arabische Welt wirft der neutralen Schweiz vor, sich auf die Seite Israels zu stellen.

Rache ist zu erwarten.Durchaus berechtigt.

Am 21. Februar 1970 explodiert über Würenlingen eine Swissair-Maschine. Alle 47 Insassen sterben. Dabei war es ein technischer Defekt, der dazu führte, dass die Schweizer Maschine betroffen war. Ein aus Wien kommendes Paket sollte in Zürich in eine EL-AL Maschine Richtung Tel Aviv umgeladen werden. Diese musste wegen eines technischen Defekts am Boden bleiben und wurde durch eine Maschine der Swissair ersetzt.Die Schweiz bereitet sich darauf vor, wie man damit umgehen wird, falls es zu Versuchen kommt, die drei verurteilten Entführer aus Schweizer Gefängnissen freizupressen oder neue Terrorakte auszuführen. Es gibt zahlreiche Besprechungen zwischen dem eidgenössischen Polizeidepartement, der Bundesanwaltschaft, dem eidgenössischen Personaldepartement und den zürcherischen Justizbehörden. Auch dazu gibt es eine grosse Zahl von aufschlussreichen Gesprächsprotokollen.

Am 6. September 1970 wird erneut ein Swissair Flugzeug zu Terror-Zwecken missbraucht. Es wird, ebenso wie zwei Flugzeuge anderer Airlines nach Zarqa in Jordanien entführt.Für die Schweizer Behörden gestalteten sich die Verhandlungen zu einer Zerreissprobe. Auf welcher rechtlichen Basis sollen die ausgesprochenen Haftstrafen gegen die drei Terroristen aufgehoben und diese freigelassen werden? Der Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements, Ludwig von Moos, sowie Pierre Graber, Chef des politischen Departements geben den Forderungen nur zögernd statt. Grosses Unverständnis zeigte auch Bezirksanwalt Robert Akeret, der auch in diesem Fall die Voruntersuchungen geleitet hatte. Für ihn ist es nicht erklärbar, warum die einsitzenden Terroristen freigelassen wurden, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits keinerlei Notwendigkeit mehr bestand. Alle an Bord der Maschine befindlichen Passagiere hatten die Flugzeuge einige Zeit vor der Sprengung verlassen und waren in Sicherheit.

Am 1. Oktober werden die drei mit einem britischen Militärflugzeug nach Kairo ausgeflogen.Ob es tatsächlich Hintergrundgespräche zwischen der Schweizer Politik und den Hintermännern des Attentates gab, die dazu führten, dass die Schweiz bis heute von Terroranschlägen verschont blieb, wurde nie endgültig bewiesen.

Marcel Gyr, seit 2001 Mitarbeiter der NZZ hat im Jahr 2016 ein Buch mit dem Titel «Schweizer Terror-Jahre, das geheime Abkommen mit der PLO» geschrieben. Er kommt darin zu dem Schluss, dass es ein Stillhalteabkommen zwischen der Schweiz und der PLO gegeben haben muss. Möglicherweise war der Preis dafür, dass die Schweiz von weiteren Terrorangriffen verschont blieb, ein Büro in der UNO in Genf. Damals eine ungeheure politische Aufwertung der nicht anerkannten PLO, heute uninteressant, wo Palästina einen ständigen Beobachterstatus bei der UNO hat.

NR Alfred Heer, damals als Chef der Geschäftsprüfungs-Kommission des Nationalrates mit dem Fall beschäftigt, verlangte, eine AG zu bilden, die bis zum Jahr 2016 klären solle, was damals wirklich vereinbart wurde. Dazu solle auch einer kleinen Gruppe umfassende Akteneinsicht gewährt werden. Allerdings finden sich in der Dokumentation der Berichte keine entsprechenden Einträge für die Jahre 2016 bis 2017.

Marcel Niggli, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Uni Fribourg, beantwortete einmal die Frage, ob es erlaubt sei, mit einer Terrororganisation ein solches Abkommen abzuschliessen. «Wenn Sie das Recht ausser Kraft setzen, spielt es keine Rolle, ob Sie dies für einen befreundeten Staat oder für eine Terrororganisation tun. Es heisst, irgendjemand entscheidet, was er für richtig oder falsch hält.» Das ist bedenklich und immer strafrechtlich verfolgbar. Es gebe Situationen, in denen ein Bruch der Gesetze gerechtfertigt sei. Immer dann, wenn dadurch ein ‘nationaler Notstand’ vermeiden werden kann. Es mag zynisch klingen, aber der war auch nach der Katastrophe von Würenlingen nicht gegeben. Damals wurde schlimmstenfalls das Ego der Schweiz als neutrales, sicheres Land angekratzt. 



Kategorien:Israel, Politik

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