Behar-Bechukotai, Shmot 25:1 – 27:34

ב“ה

21./22. Ijjar 5785                                                           12./13.Mai 2023 

Shabbateingang in Jerusalem:                                                         18:47

Shabbatausgang in Jerusalem:                                                         20:07

Shabbateingang in Zürich:                                                                 20:34

Shabbatausgang in Zürich:                                                                21:48

Shabbateingang in Wien:                                                                   20:05

Shabbatausgang in Wien:                                                                  21:20

Wem gehört das Land?

Dieser Wochenabschnitt bezieht sich zum grossen Teil auf Vorschriften, die ausschliesslich für das Land Israel gelten, denn es heisst: «Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land eine Shabbatruhe zu Ehre des Herrn halten.»

Was wir im Folgenden erfahren, ist die Grundlage von ökologischem und sozialem Verhalten gegenüber der Natur und den Mitmenschen, das bis heute gilt. Schauen wir die Vorschriften genauer an.

Nach sechs Jahren der Bearbeitung des Landes sollen wir ihm im siebten Jahr eine Ruhepause, eine Shabbat-Ruhe, gönnen. Sieben, die Zahl, die in sich das Ende und den Neubeginn eines Zyklus trägt, wie wir es schon aus der Schöpfungsgeschichte kennen, gilt als Zahl der Vollendung. Gott hat die Schöpfung nach sechs Tagen beendet, sah zufrieden auf sein Werk und erklärte den siebten Tag zum Ruhetag.

Ähnliches gilt auch für das Land. Alles, was auf oder unter der Erde wächst, darf sich erholen. Nur das, was ohne besonderes Zutun durch den Menschen oder heute natürlich auch ohne chemische oder biologische Hilfsmittel wächst, darf ‘geerntet’ werden. Gott verspricht uns, dass immer genug da sein wird, um alle zu ernähren. Erinnern wir uns an das Manna in der Wüste. Auch da erhielten wir am sechsten Tag so viel, dass es für den siebenten Tag, den Shabbat, ausreichte.

Aber, und das ist die massgebliche Einschränkung, wir müssen für dieses eine Jahr, das Schmitta-Jahr, das Eigentumsrecht an unseren Feldern aufgeben. Jeder, der Hunger hat, darf sich bedienen. In Israel wird das Land an einen nicht-jüdischen Nachbarn ‘verkauft’. Wir kennen das ‘Verkaufen’ von Eigentum auch von Pessach, wenn Lebensmittel, die nicht für die Verarbeitung an Pessach geeignet sind, an nicht-jüdische Nachbarn ‘verkauft’ werden. Nachdem der Eigentumsübergang und damit auch das Nutzungs- und Verfügungsrecht an den ‘Käufer übergeht, braucht man Vertrauen, nach Ende des Shabbatjahres unser Eigentum unbeschädigt und vollständig zurückzubekommen!

Diesem «heter mechira», dem Recht, das Land vorübergehend zu verkaufen, stimmten weitblickende und vernünftige Rabbiner, wie Abraham Isaac Kook (1865–1935) oder noch früher Rabbiner Jitzchak Elchanan Spector (1817-1896) zu.  Aber wie soll das gehen? Heisst es doch «Das Land darf nicht endgültig verkauft werden; denn das Land gehört mir und ihr seid nur Gäste und Siedler bei mir».

Das Land wird, um den Regeln für das Schmitta-Jahr gerecht zu werden, bereits sechs Monate vor dem Beginn verkauft und erst sechs Monate nach dem Ende wieder zurückgekauft. Während dieser Zeit arbeiten die Bauern unter der Anleitung der arabischen Zwischeneigentümer. Selbst der religiöse Kibbuz «Lavi» in Galiläa nutzt diese Möglichkeit. «Wir säen zum Beispiel nicht, wir helfen nur bei der Ernte und allen Arbeiten, die bis dahin nötig sind. So sieht Schmitta bei uns aus, und wir wissen natürlich, dass es sich nicht um ein echtes Schmitta-Jahr handelt.» Ein kleines Stück Ackerland überlassen sie sich selbst. Die dort wachsenden Melonen sind für jeden, der sie haben möchte, frei verfügbar.

Von keiner praktischen Bedeutung mehr für die Landwirtschaft ist das «Jubel Jahr» welches nach jeweils 49 Jahren stattfinden sollte. Neben den Regeln für das Schmitta-Jahr kommen hier noch soziale Regeln hinzu. «…und ruft zur Freiheit für das ganze Land und alle, die dort leben auf.»

Jeder, der aus welchen Gründen auch immer, sein Land hatte verlassen oder verkaufen müssen, sollte zurückkehren; jeder, der in Versklavung geraten war, sollte freigelassen werden. Auch einem verarmten Menschen sollte es ermöglicht werden, sein aus Not verkauftes Land oder Haus zurückzuerhalten. Alle Transaktionen im Zusammenhang mit dem Jubeljahr durften nicht auf Gewinn ausgerichtet sein, sondern nur den tatsächlichen Werten entsprechen. Aber, und das war wichtig, ein nicht beanspruchtes Rückkaufrecht verfiel.

Befremdlich mutet für uns der Umgang mit Sklaven an. In unserer heutigen Zeit gilt die Sklavenhaltung als unmenschlich, etwas, das wir froh sind, überwunden zu haben. Sklaverei gilt heute als Freiheitsberaubung und Nötigung. Aber seien wir ehrlich, gibt es sie nicht trotzdem noch? Es ist nicht so, dass die modernen Sklaven Eigentum ihrer Beherrscher sind. Heute sind es Kinderarbeit in den asiatischen «Sweat Shops», die nicht nur für Billiglabels, sondern auch für namhafte Modelabels produzieren, Menschenhandel, Zwangsehen, Zwangsprostitution, Kindersoldaten, die zur modernen Art der Versklavung führen. Im Jahr 2022 bezeichnet der «Global Slavery Index» weltweit 49.6 Millionen Menschen als Sklaven.

Wie hilfreich wäre es für unsere moderne, schnelllebige Welt, wenn es möglich wäre, alle diese unmenschlichen Zustände zu stoppen. Einen Zeitpunkt festzulegen, an dem alle, die unfreiwillig in einer modernen Sklaverei leben, freikommen müssen. Wie modern ist doch die Torah, wir müssen nur lernen, sie zu lesen und umzusetzen.

Zumindest einmal in jeder Generation, im Jubeljahr, sollte die soziokulturelle Grundordnung wieder hergestellt werden. Ein wahres Paradies.

Das werden wir wohl niemals mehr zurückholen können, aber wir können uns bemühen, durch vernünftigen Umgang mit den Ressourcen und ein kritisches Weltbild die Welt ein bisschen besser zu machen.

Kommen wir zu den Sprüchen der Väter:

(15) Rabbi Elazar ha Moda’i sagt: Wer die Heiligtümer entweiht, wer die Festzeiten missachtet, wer das Angesicht seines Nächsten öffentlich beschämt, wer den Bund Awrahams, unseres Vaters stört und wer der Halacha widersprechende Auffassungen in der Torah auftut, auch wenn er Torah-Wissen und gute Taten besitzt, hat keinen Anteil an der künftigen Welt.

Es sind fünf Vergehen, die Rabbi Elazar, der zur Zeit des Bar Kochba Aufstandes lebte, hier konkret benennt. Auffallend ist, dass Elazar die Gegenwartsform verwendet. Das lässt vermuten, dass er von Menschen spricht, die immer wieder diese Sünden begehen und entsprechend bestraft werden. Die Folgerung für mich liegt nahe, dass wer in der Vergangenheit sein Fehlverhalten erkannt und Busse dafür getan hat, jetzt doch die zukünftige Welt geniessen kann.

Herausragend ist der eher harmlos klingende Vorwurf, einen Menschen öffentlich zu beschämen. Für eine öffentliche Beleidigung sollen wir nicht an der zukünftigen Welt teilhaben dürfen? Wir haben schon an anderer Stelle gehört, das lashon hara, die üble Nachrede so wie ein Mord zu werten ist. Warum aber wird ein ausgeführter Mord von Elazar nicht zu den schweren Sünden gezählt? Man muss den Satz so verstehen, dass er impliziert, wenn schon lashon hara keinen Anteil mehr an der kommenden Welt hat, wie sehr gilt das für den durchgeführten Mord. Elazar will hier zeigen, dass allein schon die Vorstufe für den Mord wie der Mord selbst gilt.

Die anderen Sünden, die Elazar hier anführt, sind nicht wenig schwerwiegend. Wer Gottes Wort, Gottes Vorschriften und seine Anordnungen missachtet, der hat ebenfalls seinen Anspruch auf die kommende Welt verspielt. Das gilt für Heiligtümer, Festzeiten ebenso wie für das Missachten des Gedenkens an den ewigen Bund, den Gott mit uns geschlossen hat.

Lese man das alles, so fällt mir dazu nur ein «‘s schwer zu sein a Jid’» wie der bekannte Dichter Shalom Alejchem schon festhielt.

Shabbat Shalom!



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