Matot-Massej, Num 30:2 – 36:13

ב“ה

1./2. Aw  5782                                                                29./30. Juli 2022  

Shabbateingang in Jerusalem: (Kerzenzünden)                              18:58

Shabbatausgang in Jerusalem:                                                         20:17

Shabbateingang in Zürich:                                                                 20:46

Shabbatausgang in Zürich:                                                                 21:57

Shabbateingang in Wien:                                                                   20:17

Shabbatausgang in Wien:                                                                  21:30

Heute beenden wir mit einem Doppelwochenabschnitt das vierte der fünf Bücher Moses. Am Ende eines jeden Buches sagt man „Chasak, chasak we’nitchasek». Diese Worte sollen an die Aufforderung erinnern, die Moses kurz vor seinem Tod an das gesamte Volk «chisku ve’imtzu» «Seid stark und mutig!» Deut 31:6 und später an Joshua richtet «Chasak ve’ematz» «Sei stark und mutig!» Deut 31:7 und 31:23.

Es geht um Gelübde. Bis zu Yom Kippur dauert es noch einige Wochen. In diesem Jahr beginnt unser höchster Feiertag am Abend des 4. Oktobers. Vor dem Abendgebet hören wir das „Kol Nidrei“ was nichts anderes als „Alle Gelübde“ bedeutet. Das „Kol Nidrei“ bezieht sich ausschliesslich auf Gelübde, die wir gegenüber Gott ausgesprochen haben. Sie müssen unwissentlich oder unüberlegt ausgesprochen worden sein, also keinen „Handel“ mit Gott beinhalten. Die Interpretation, die wir immer wieder von Antisemiten hören, ist völlig falsch. Nie dürfen Gelübde gegenüber Nichtjuden „einfach so“ aufgelöst oder als nichtig bezeichnet werden. Auch Meineide vor Gericht sind hiervon nicht betroffen!

Doch heute geht es um weltliche Gelübde und Eide. Wie oft hört man in Israel den Satz „Ich komme dich bald mal wieder besuchen“ und meist kann man lange darauf warten, dass dieser geplante Besuch auch tatsächlich stattfindet. Mit der Zeit wird man hellhörig, wenn man am Ende der Ankündigung noch hört „bli neder“, also „ohne Verpflichtung“. Dann ist es bestenfalls die Zusage, einen Versuch machen zu wollen. Nur keine Verpflichtung eingehen!

Ein Mann muss, wenn er ein Gelübde oder einen Eid abgelegt hat, diese halten. Gseit isch gseit! Lieber vorher nachdenken, bevor man etwas verspricht, das man dann schlussendlich lieber rückgängig machen würde.

Eine Frau hingegen hat es vermeintlich einfacher. Lebt sie noch unverheiratet bei den Eltern, so obliegt es dem Vater, falls er davon hört, dazu zu schweigen, sie also zu billigen. Oder er verweigert die Zustimmung, dann werden ihre Gelübde hinfällig und Gott wird es verzeihen. 

Ist sie bereits verheiratet, so gilt das G leiche, nun aber für den Ehemann. Schweigende Zustimmung oder Ablehnung, es liegt in seiner Entscheidung. Doch hier kommt ein neuer Aspekt hinzu. Ihre Bindung kann auch durch einen „voreiliges Wort“ entstanden sein.

Als Witwe gibt es niemanden mehr, der für sie bei Gott erreicht, dass diese hinfällig werden.

Aus diesen Beispielen muss man einige Fragen ableiten. 

Ist man als Frau bei Gott weniger wert? Ist ihr Wort geringer zu schätzen als das eines Mannes? Wenn man liest, mit welcher Akribie hier beschrieben wird, wie die Gelübde und Eide von Frauen aufgehoben werden können, so liegt der Verdacht nahe. 

Im Buch der Frauen in der Mischna, „seder nashim“ finden wir das Kapitel „nedarim“. Dort wird in den Absätzen 10 und 11 der heutige Wochenabschnitt noch genauer definiert. Das Mädchen, das verlobt ist und noch beim Vater lebt, muss mindestens 11 Jahre alt sein und verstehen, was ein Gelübde oder ein Eid ist. In dem Fall braucht es Vater und Bräutigam, nur gemeinsam können sie den Willen des Mädchens aufheben. 

Der Vater hat ein Vorrecht über den Bräutigam, verstirbt dieser, kann er wieder allein verfügen, stirbt aber der Vater, so fällt das Recht nicht an den Bräutigam. In dem Fall gilt sie als selbstbestimmt, wie eine Witwe oder eine verlassene Frau. Verlässt sie ihr Vaterhaus, so löst der Vater alle bis anhin getätigten Gelübde auf, das gleiche Ritual kommt vom zukünftigen Ehemann unmittelbar vor der Chuppa. 

Allein schon die Menge der Einschränkungen, die wir in der Mischna finden, zeigt, wie schwer sich die Weisen damit taten, festzustellen, unter welchen Umständen die Frau dem Mann nicht gleichgestellt ist. 

All diese ausgetüftelten Regeln sind in der heutigen modernen Welt nicht mehr angepasst. Frauen haben sich ihre Gleichberechtigung mühsam erstritten, auch dem konservativsten Mann ist das klar geworden. 

Nehmen wir also diesen Wochenabschnitt als wunderbares Beispiel für die klassische Literatur, die wir in der Torah immer wieder finden. Die Richtschnur für unser Leben, an der wir uns festhalten können, die uns aber nicht zu Sklaven macht. Sondern im Gegenteil, zu freien Menschen mit dem Recht selbst entscheiden zu können. 

Shabbat Shalom!



Kategorien:Israel, Religion

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