Medialer Missbrauch vs. vorgeblichem Machtmissbrauch

23. Shevat 5783

Der Versuch, diese Klarstellung in deutschen, schweizer und österreichischen Medien zu platzieren, scheiterte. Die Antwort auf das «Warum?» lässt sich nur vermuten. Beeinflussung durch den Zentralrat, der für sich die Monopolstellung zur Verwaltung des gesamten deutschen Judentums in Anspruch nimmt? Angst vor der Wahrheit, die die eigene Sichtweise als falsch aufdeckt? Kein Interesse daran, selbst als Verbreiter von Unwahrheiten und Verleumdungen erkannt zu werden? Wir werden es nie erfahren. Ich erachte es als meine Pflicht nach intensiven Recherchen und Gesprächen, auf den medialen Missbrauch von Rabbiner Prof. Dr. Walter Homolka an dieser Stelle hinzuweisen. 

© Tobias Barniske /deutschlandfunkkultur.de

Was bald täglich in der «Causa Homolka» durch den deutschen Medienwald geschleppt wird, wurde über ein Jahr hinweg gewaltsam zur res publica von höchstem Interesse und grösster Bedeutung hochstilisiert. 

Wer bis Anfang Mai 2022 weder von der Existenz des Abraham Geiger Kollegs (AGK) an der Universität Potsdam (AGK) in Potsdam gehört hatte, noch wusste, dass in Deutschland zwei voneinander unabhängige jüdische Verbände bestehen – der Zentralrat der Juden in Deutschland und die Union progressiver Juden in Deutschland – wurde seither fast täglich über vermeintliche Missstände am Kolleg informiert. Oder sagen wir: desinformiert. Eine Handvoll Journalisten und die vom Zentralrat herausgegebene Jüdische Allgemeine verfolgen eine Verdachtsberichterstattung, die darauf zielt, Rabbiner Walter Homolka nachhaltig als Person, als Geistlichen und als Rektor des AGKs zu beschädigen. Für seriöse Journalisten ein No-Go.

Wozu das Ganze? Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, hat in der F.A.Zselbst die Antwort darauf gegeben. Im Artikel «Eine mächtige Gestalt im liberalen Judentum» (12.12.2022) heisst es: «Man wollte den gerade 2003 ausgehandelten Staatsvertrag mit der Schröder-Regierung nicht gefährden, der nicht zustande gekommen wäre, wenn Homolka mit der Union progressiver Juden eine Art ‘Gegen-Zentralrat’ gegründet hätte. Der amtierende Zentralratsvorsitzende Josef Schuster teilte der F.A.Z. auf Anfrage mit: «Zu diesem Zeitpunkt war das oberste Ziel des Zentralrats, eine Spaltung des deutschen Judentums zu verhindern.» Soll heissen: der Zentralrat sah und sieht seit zwanzig Jahren sein Machtmonopol und seine Deutungshoheit durch mehr Pluralismus in der jüdischen Gemeinschaft gefährdet.

Skandalisierung als Machtinstrument

Vor einem Jahr bot sich nun endlich Gelegenheit, der Erfolgsgeschichte von Walter Homolka ein Ende zu machen:  Am 11. Januar 2022 veröffentlichte Jonathan Schorsch, Professor für Jüdische Religions- und Geistesgeschichte an der School of Jewish Theology der Universität Potsdam, eine Liste mit Verfehlungen, die er Rabbiner Homolka zuschrieb. Einer der Vorwürfe war, dass Prof. Homolka die sexualisierte Belästigung eines Studenten am AGK durch seinen Lebenspartner vertuscht habe. Was war tatsächlich passiert?

Homolkas Partner war damals Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Kollegs und hatte in der Nacht vom 6. Juli 2019 einem 35jährigen Studenten in einem privaten Chat versehentlich ein homoerotisches Video-Clip geschickt, das einen ihm unbekannten Mann zeigte; der Vorfall wurde vom betroffenen Studenten erst sechszehn Monate später, am 12. November 2020, wegen «Verbreitung pornografischer Schriften (Erzeugnisse)» zur Anzeige gebracht. Aus dem über vierzig Seiten langen Polizeiprotokoll geht hervor, dass es sich nicht um beabsichtigte sexualisierte Belästigung handelte, dass der Mitarbeiter noch im Chat einen Fehler einräumte und dass er sich beim Studenten dafür entschuldigte. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Ermittlungserfahren am 16. April 2021 wegen Geringfügigkeit ein. Die Abmahnung durch das Kolleg erfolgte schon am 3. Februar 2021. Dabei ist festzuhalten, dass Homolkas Lebenspartner nicht als Dozent in der Rabbiner- oder Kantorenausbildung tätig war und kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen ihm und dem angehenden Kantor bestand. Die Aussagen des Studenten gegenüber der Polizei gehen weit über den eigentlichen Vorfall hinaus und gleichen in weiten Teilen den Vorwürfen und Zuschreibungen von Professor Schorsch vom Januar 2022.

Schorsch hatte Mitte Dezember 2021 den Vorfall in einer Sitzung des Institutsrates der School of Jewish Theology an der Universität Potsdam aufgegriffen. Das AGK ergriff nun seinerseits die Initiative und erbat bei der Ständigen Studienkommission für das jüdisch-geistliche Amt bei der Allgemeinen Rabbinerkonferenz des Zentralrats der Juden in Deutschland eine umfassende Prüfung des Falles und seine Aufarbeitung. Das Ergebnis dieser Untersuchung vom 10. Januar 2022 bescheinigte, dass der Fall korrekt aufgeklärt und geahndet wurde. Nichts sei vertuscht und niemand sei begünstigt worden. 

Am 6. Mai 2022 griff dann der Journalist Alan Posener das Thema in der Tageszeitung Die WELT auf: «Die Methode Homolka». Etliche seiner Behauptungen wurden mittlerweile per Gerichtsbeschluss verboten.

Der Zentralrat nutzte die Gelegenheit: Das Fehlverhalten von Homolkas Lebenspartner wurde zum Aufhänger für eine Abrechnung mit Homolka selbst: «Sollten sich die Vorwürfe jedoch als berechtigt erweisen, wäre ein Verbleib in den bisherigen Ämtern und

Positionen und in Zukunft auch an anderen verantwortungsvollen Stellen innerhalb der

jüdischen Gemeinschaft in Deutschland ausgeschlossen. Ein Verbleib von Professor Homolka in seinen bisherigen Ämtern ist mit diesem Ergebnis nicht mehr denkbar.» Die Zielsetzung des Zentralrates war damit klar, die Vorverurteilung jedoch verantwortungslos und juristisch unhaltbar. 

Das neue böse Wort «Machtmissbrauch» stand auf einmal im Mittelpunkt der Anklagen. Der Zentralrat der Juden unter Leitung von Dr. Josef Schuster griff dankbar nach dem Strohballen, der sich ihm bot, um gegen den Protagonisten des progressiven Judentums ins Feld zu ziehen. Nicht nachweisbare Vorwürfe und eine hemmungslose Skandalisierung zeichnen das völlig falsche Bild eines machthungrigen Rabbiners, der keine Grenzen zu kennen scheint.

Mediale Inszenierung

Wir wissen es, nichts verselbstständigt sich schneller als Rufmord. Nichts ist juridisch so schwer fassbar und korrigierbar. Die unseriöse mediale Verbreitung von On-dits immer wieder in der WELT, im Spiegel, in der F.A.Z und durch die Jewish Telegraphic Agency, auf Twitter und Facebook, vor allem aber durch die Jüdische Allgemeine, dem Sprachrohr des Zentralrates, trugen das ihre dazu bei. Die Unschuldsvermutung und den Persönlichkeitsschutz darf jeder für sich in Anspruch nehmen. Nur nicht Walter Homolka. Aus einer vielleicht vertretbaren Verdachtsberichterstattung wurde eine Vorverurteilung und ein genüssliches Breittreten von Falschmeldungen, Halbwahrheiten und vor allem immer wieder die kritiklose Wiedergabe von nicht verifizierbaren On-dits.

Spätestens an dieser Stelle hätte der Zentralrat die Reissleine ziehen müssen. Stattdessen beauftragte er die Kölner Strafrechtskanzlei Gercke Wollschläger, eine unabhängige Untersuchung durchzuführen und dieselben Vorwürfe zu prüfen, mit denen sich bereits eine Untersuchungskommission der Universität Potsdam auseinandergesetzt hatte. Diese Untersuchung blieb im Ergebnis unpräzise und benannte lediglich einmal mehr eine Reihe von Vorwürfen, ohne sie zu substantiieren.  Die Süddeutsche Zeitung befand am 26. Oktober 2022, dass der Bericht Homolka «teilweise entlaste». Juristen kritisieren indes, dass die Kommission in unstatthafter Weise Rechtsverhältnisse zwischen Professor Homolka und dem Staat, der Universität und der Religionsgemeinschaft vermischt, als auch die Begriffe nicht voneinander abgegrenzt habe.  Da kein straf- oder zivilrechtlich relevantes Fehlverhalten erkannt wurde, konnte Homolka seinen Dienst an der Universität wieder aufnehmen. 

Nun überlässt es der Zentralrat einer gewinnorientierten und auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei,private Ermittlungen im Hinblick auf mögliches Fehlverhalten in Einrichtungen anzustrengen, die in keinerlei Rechtsbeziehung zum Zentralrat stehen – zudem fehlt es an einer schriftlichen Fixierung des Ermittlungsauftrags.

Der Zentralrat hatte die Untersuchungsergebnisse für Anfang 2023 angekündigt, dann aber kurzfristig am 7. Dezember 2022 einen Zwischenbericht veröffentlicht. Diese Executive Summary basiert auf anonymen Aussagen sogenannter Hinweisgeber und führt einmal mehr Vorwürfe auf, die nicht belastbar und oder gar Falschaussagen sind.  Die Stellungnahme von Professor Homolka wurde in diesem vorzeitigen Bericht gar nicht berücksichtigt. Dies kann nur als gezielte Massnahme, das Rechtsprinzip «audiatur et altera pars» zu ignorieren, gewertet werden. Nicht nur dass es an der nötigen Gegenrecherche fehlt; Berichte und Gutachten zu Gunsten Homolkas wurden wissentlich außer Acht gelassen. 

Die interimistisch eingesetzte Direktorin des AGK, Rechtsanwältin Gabriele Thöne, Berliner Staatssekretärin a.D. veröffentlichte am 20. Oktober 2022 einen Zwischenbericht zu ihren Tätigkeiten. Ein Vorwurf gegen Prof. Homolka lautet, dass er darüber entscheide, welcher Rabbinatsstudent tatsächlich am Ende des Studiums ordiniert würde und ob er in diesem Fall auch auf eine Anstellung in einer Gemeinde hoffen dürfe. Im Bericht, den Frau Thöne abgab, heisst es dazu: «Bislang liegen mir 4 Fälle der Relegation vom Rabbinatsstudium vor, wobei ein Fall nicht das AGK, sondern das Zacharias Frankel College betrifft. Gemeinsam mit Rabbiner Edward van Voolen und Herrn Micha Guttmann (ehemaliger Generalsekretär des Zentralrats der Juden und Compliance-Experte) habe ich den Sachverhalt auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsnormen geprüft: 

1. das Handbuch für das Studium am Abraham Geiger Kolleg

2. den Leitfaden für ein respektvolles und vertrauensvolles Miteinander am AGK

3. den aktuellen Studienvertrag des AGK 

4. die Geschäftsordnung des AGK.»

Autonomie der Religionsgemeinschaft

Ein um Amtshilfe gebetener Experte der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hielt fest, dass die getroffenen Entscheidungen auf der Grundlage der Organisation des AGK nachvollziehbar und korrekt seien. Es entspreche, so erkannte er, «dem Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften, die Hoheit über die Ausbildung ihrer Geistlichen auszuüben»“. Es könne, so erläuterte OKR Dr. Christoph Vogel weiterhin, nicht angenommen werden, dass jeder Kandidat, der eine Ausbildung zum Rabbiner beginnt, diese auch mit einer Ordination beendet. Jeder Fall werde von einem Gremium begutachtet und dokumentiert, ein abgewiesener Kandidat kann Einspruch erheben.  Auch ein zweiter Gutachter, OKR Dr. Rainer Rausch, hielt abschliessend nochmals fest, dass die Entscheidungshoheit, Rabbiner zuzulassen oder nicht, einzig in den Händen der Religionsgemeinschaft liegt. Wenn nun die Autonomie der Religionsgemeinschaft in Abrede gestellt oder als Machtmissbrauch gedeutet wird, dann sollte dies auch die Kirchen aufhorchen lassen.

Unterdessen machte der Zentralrat deutlich, dass es ihm um die Übernahme des Abraham Geiger Kollegs ging – ungeachtet der bestehenden Besitzverhältnisse und ohne jede Legitimation. Wie ist es zu nennen, wenn der Vorsitzende Dr. Schuster die geschäftsführende Direktorin des AGK, Gabriele Thöne, am 14. Dezember 2022 auffordert, dass sie bis zum Folgetag ihren Schreibtisch zu räumen habe? 

Am 10. Januar 2023 hat nun die Jüdische Gemeinde zu Berlin die Agenden des AGK übernommen. In einer Pressemitteilung der JGB heisst es: «Anlässlich der Neustrukturierung des für die Ausbildung liberaler Rabbiner zuständigen Abraham Geiger Kollegs (AGK) hat die Jüdische Gemeinde zu Berlin am 10. Januar 2023 alle Anteile des als gemeinnützige GmbH firmierenden Kollegs übernommen. Die Trägerschaft lag zuvor bei der Leo Baeck Foundation, von der die Berliner Gemeinde gleichzeitig auch die Trägerschaft des für die Ausbildung konservativer Rabbiner zuständigen Zacharias Frankel College übernommen hat. Beide Einrichtungen sind An-Institute der Universität Potsdam.» Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Dr. Gideon Joffe, begrüsste das als logischen Schritt, um die wertvolle Arbeit des AGK für das liberale Judentum in Deutschland weiterzuführen. 

Die Jüdische Gemeinde zu Berlin stellt innerhalb der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland eine Ausnahme dar. Sie lebt das, von dem der damalige Präsident des Zentralrates Dr. Dieter Graumann anlässlich einer in Bamberg stattfindenden Ordination von Rabbinern des AGK am 23. November 2011 sagte: «Die Pluralität ist die neue jüdische Normalität in Deutschland. Sie ist für uns eine Quelle von frischer Bereicherung und von neuer Stärke. Und unsere neue jüdische Gemeinschaft soll blühen: munter und bunter.» Die Jüdische Gemeinde zu Berlin ist eine echte Einheitsgemeinde, die sieben Synagogen unterschiedlicher Ausrichtung unter sich vereint. Entscheidend ist, dass die Jüdische Gemeinde zu Berlin eine Voraussetzung erfüllt, die für die Trägerschaft der Rabbinerausbildung, aber auch für die Verantwortung für den Studiengang Jüdische Theologie unerlässlich ist: sie ist eine Religionsgemeinschaft, anders als der Zentralrat. Dazu der Jurist Michael Demel: «Jedenfalls ist der Zentralrat keine Religionsgemeinschaft im staatskirchenrechtlichen Sinne, wohl aber sind es die einzelnen Gemeinden. […] Der Zentralrat handelt als Repräsentationsorgan eines Kollektivs von gleichartigen Religionsgemeinschaften.» Paul Spiegel, seinerzeit Präsident des Zentralrats, erklärte 2004: «Die Anerkennung des Zentralrats als Körperschaft selbst fusst darauf, dass er ein Verband öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften im Sinne des Artikels 140 des Grundgesetzes ist» (Paul Spiegel, «Keine Gesinnungsfrage», Die WELT, 17.04. 2004). Wenn der Zentralrat nun am 15. Dezember 2022 forderte, dass «die Trägerschaft der Rabbinerausbildung bei der Religionsgemeinschaft liegen muss», so disqualifiziert er sich selbst dafür. Und auch als Mittelgeber reicht der Zentralrat lediglich staatliche Zuwendungen weiter.

Wir sind Zeugen einer aufwändigen Kampagne, die um jeden Preis darauf zielt, Rabbiner Homolka aus dem Weg zu räumen und zugleich sein Lebenswerk zu übernehmen, ja zu kontrollieren. Der Zentralrat übt damit eben das aus, was er Homolka vorwirft: Selbstgerechtigkeit, Einflussnahme und Machtmissbrauch. Der damalige Herausgeber der WELT, Ernst Cramer befand bereits 1999: «Es ist an der Zeit, darüber nachzudenken, ob ein Zentralrat in der bisherigen Form dem modernen, religiös und kulturell vielschichtigen Judentum, das jetzt auch in Deutschland entsteht, überhaupt noch gemäss ist» (Ernst Cramer, «Zentralrat der Juden: noch zeitgemäss?», Die WELT, 28.08. 1999). So oder so, der Zentralrat wird sich künftig an seinen eigenen Forderungen messen lassen müssen. Dazu gehört die strikte Beachtung von Compliance-Regeln in allen jüdischen Organisationen.



Kategorien:Israel

1 Antwort

  1. Avatar von Michael Wetterhahn

    Ich als Nichtjude finde diesen Streit als fürchterlich unproduktiv; er nutzt Keinem. Dass es anscheinend um Macht und Einfluss und damit auch Geld geht, nutzt nur denen, die antijüdisch eingestellt sind. Aus diesem Grund sollte der Konflikt beendet werden. Wie, weiß ich auch nicht.
    Michael Wetterhahn

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