22. Aw 5785

Unvergessen sein Gutachten 2004 zur gerechten Verteilung der Staatsmittel an die gesamte jüdische Gemeinschaft in Deutschland: «Die Bundesregierung darf nicht in die religiöse Selbstbestimmung eingreifen, indem sie einer religiösen Konfession eine Zuwendung macht, der anderen aber eine solche vorenthält. Sie muss für Gleichheit sorgen.»
Kirchenrechtler hält Staatsvertrag mit
Zentralrat der Juden für verfassungswidrig
(Netzeitung, 13. Mai 2004)
Wegen ihrer einseitigen Förderung des Zentralrats der Juden in Deutschland gerät die Bundesregierung unter Druck. Eine Verfassungsklage der Progressiven Juden «würde obsiegen», sagte der Kirchenrechtler von Campenhausen der Netzeitung.
Axel von Campenhausen, Professor für Öffentliches Recht und Kirchenrecht an der Universität Göttingen, hat im innerjüdischen Finanzstreit schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung erhoben. Der Netzeitung sagte er: «Die Bundesregierung wird nicht Geld an den Zentralrat [der Juden in Deutschland] geben können, wenn die liberalen [Juden] davon keinen entsprechenden Anteil bekommen. Das ist juristisch eindeutig». Hintergrund der Förderung ist ein Anfang 2003 abgeschlossener Staatsvertrag zwischen dem Zentralrat und der Bundesregierung. Demnach sollten alle jüdischen Gruppen an der staatlichen Förderung in Höhe von drei Millionen Euro pro Jahr beteiligt werden. Doch bisher hat lediglich der Zentralrat das Geld erhalten und nicht, wie es im Geiste der Vereinbarung gewesen wäre, andere Gruppen wie etwa die «Union progressiver Juden in Deutschland» (UPJ).
Handlungsdruck
Kirchenrechtler Campenhausen, der den Vertrag für die UPJ rechtlich begutachtet hat, sagte der Netzeitung, es sei «leichtfertig» von der Bundesregierung gewesen, «einen solchen Vertrag zu machen, und deswegen ist die Bundesregierung unter Handlungsdruck». Er schlug vor, eine Klausel in den Vertrag einzubauen, wonach die staatlichen Mittel «ohne Rücksicht auf Mitgliedschaft, konfessionelle Streitigkeiten, Billigungen, Nichtanerkennungen» verteilt würden. Andernfalls müsse die Regierung einen neuen Vertrag mit den liberalen Juden schließen. «Passieren muss jedenfalls etwas. Sonst gibt es Ärger.» Campenhausen fügte hinzu: Die UPJ «würde», sollte sie mit einer Verfassungsklage vor Gericht ziehen, «obsiegen».
Der Kirchenrechtler wies zugleich darauf hin, dass die UPJ keine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts bräuchte, um in den Genuss einer Direktförderung zu kommen. «Die Religionsfreiheit ist auch für die privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften dieselbe», sagte er. Eine andere Frage sei es, ob der Zentralrat eine Förderung der liberalen Juden davon abhängig mache, ob sie den Körperschaftsstatus inne haben. Der Staat dürfe sich davon jedoch «keinesfalls» leiten lassen, wenn er eine Förderung gewähre.
Ratifizierungsverfahren
Campenhausen machte der Bundesregierung indes schwere Vorwürfe, weil sie mit dem Staatsvertrag den Finanzstreit mit provoziert habe. Sie habe den Fehler gemacht, die UPJ nicht zur berücksichtigen. Und dass dies problematisch sein könnte, das habe sie gewusst. «Man wollte einen schnellen, schönen Erfolg haben zu einem bekannten historischen Datum und war der Ansicht, das wird sich schon zurecht ruckeln», sagte der Kirchenrechtler der Netzeitung. Nach Recherchen der Netzeitung hatte der Gesetzgeber zwar im Ratifizierungsverfahren zum Staatsvertrag mehrfach den Wunsch geäußert, der Zentralrat möge die gesamte jüdische Gemeinschaft fördern. Dieser jedoch lehnte dies stets mit dem Verweis auf die verfassungsrechtlich garantierte Religionsautonomie ab.
Religionsangelegenheiten
Für Campenhausen unterstreicht dies, dass die Regierung sich mit dem Staatsvertrag einen «Schnellschuss» geleistet habe. Zwar könne die Bundesregierung Wünsche äußern, «sie wusste aber vorher schon, dass diese Wünsche auf taube Ohren stoßen werden». Denn der Zentralrat könne selbst darüber befinden, wen er aufnehmen wolle, betonte er.
Campenhausen wies die Bundesregierung auf die «Schwäche» ihrer mit dem Zentralrat getroffenen Vereinbarung hin. Er verwies auf das Bundesland Sachsen-Anhalt. Dort habe es die Landesregierung «richtig gemacht». Der jüdische Landesverband habe sich bereits 1994 in einem Staatsvertrag dazu verpflichtet, die Staatsleistungen an alle jüdischen Gemeinden anteilmäßig weiterzuleiten. Beim Vertrag mit dem Bund fehle dagegen ein solcher Passus, so Campenhausen. Dort wurde in Artikel eins lediglich darauf hingewiesen, dass der Zentralrat nach seinem Selbstverständnis für alle Richtungen innerhalb des Judentums offen sei. Dies, so Campenhausen, besage allerdings wenig. Denn es sei bekannt, «dass der Zentralrat nicht für alle Juden gleichmäßig offen ist und dass er die Legitimität der libralen gemeinden bezweifelt, ja sogar anficht».
Campenhausen sieht indes eine unzulässige Einmischung der Bundesregierung in Religionsangelegenheiten, wenn sie die liberalen Jüdischen Gemeinden weiter «de facto von der Förderung» ausschließe. Er sagte der Netzeitung: «Die Bundesregierung darf nicht in die religiöse Selbstbestimmung eingreifen, indem sie einer religiösen Konfession eine Zuwendung macht, der anderen aber eine solche vorenthält. Sie muss für Gleichheit sorgen.»
Das Interview mit Dietmar Neuerer im Wortlaut:
Netzeitung: Herr von Campenhausen, der Zentralrat der Juden in Deutschland erhält laut einem mit der Bundesregierung abgeschlossenen Staatsvertrag staatliche Förderung, die «Union Progressiver Juden in Deutschland» nicht. Ist das mit dem geltenden Recht vereinbar?
Professor Axel von Campenhausen: Zunächst muss man sagen, dass nicht nur die Juden, sondern die meisten Religionsgemeinschaften, auch die kleinen, Zuschüsse vom Staat bekommen. Das ist die Förderung einer kulturellen Tätigkeit, die verfassungsrechtlich unproblematisch ist. Natürlich muss eine gewisse Gleichheit dabei herrschen. Und wenn man dem Zentralrat der Juden für alle Juden das Geld gibt, dann muss entweder sichergestellt sein, dass er es gerecht und gleichmäßig und ohne eigene theologische Urteile oder Vorurteile verteilt, oder man muss den liberalen Juden eine spezielle Zuwendung zukommen lassen.
Netzeitung: Heißt das, die Bundesregierung hat – bezogen auf den aktuellen innerjüdischen Streit um Fördergelder – einen rechtswidrigen Staatsvertrag abgeschlossen?
Campenhausen: Nein, der Staatsvertrag ist nicht rechtswidrig als solcher. Die Bundesregierung muss nur sicherstellen, dass nicht eine Religionsgemeinschaft in unsachlicher, nicht gerechtfertigter Weise bevorzugt wird im Verhältnis zu anderen. Sie müssen sich vorstellen, wenn der Staat die Christen fördern wollte, dann kann er nicht dem Papst das Geld anvertrauen und sagen, ‚verteil es an alle Kirchen gerecht‘, denn der Papst ist der Meinung, es gäbe nur eine Kirche und würde dann nicht weiter verteilen. In Sachsen-Anhalt beispielsweise ist es mit Blick auf die Juden richtig gemacht worden. In dem Staatsvertrag zwischen dem Landesverband der Jüdischen Gemeinde und der Landesregierung ist festgelegt, dass der Landesverband ohne Rücksicht auf theologische, konfessionelle Unterschiede, Sympathien, Mitgliedschaften die staatlichen Mittel gleichmäßig verteilt. Beim Vertrag mit dem Bund fehlt ein solcher Passus. Das ist eine Schwäche, deshalb ist er aber nicht rechtswidrig.
Netzeitung: Hätte der Staatsvertrag vor Gericht Bestand?
Campenhausen: Der Vertrag als solcher ist dann gerichtsfest, wenn die Praxis vernünftig läuft. Es hindert aber niemand die Bundesregierung daran, mit den liberalen Juden einen zweiten Vertrag abzuschließen, der im Ergebnis die Gerechtigkeit herstellt.
Netzeitung: Ist dass dann nicht eine Einmischung in Religionsangelegenheiten, die sich nach dem Grundgesetz verbietet?
Campenhausen: Umgekehrt: Die Bundesregierung darf nicht in die religiöse Selbstbestimmung eingreifen, indem sie einer religiösen Konfession eine Zuwendung macht, der anderen aber eine solche vorenthält. Sie muss für die Gleichheit sorgen.
Netzeitung: In Artikel eins des Vertrags wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Zentralrat nach seinem Selbstverständnis für alle Richtungen innerhalb des Judentums offen sei. Was besagt dieser Passus in bezug auf die Förderung der «Union»?
Campenhausen: Der besagt wenig, denn es ist bekannt, dass der Zentralrat nicht für alle Juden gleichmäßig offen ist und dass er die Legitimität der liberalen Gemeinden bezweifelt, ja sogar anficht. Die Liberalen dagegen lehnen es zum Teil ab, Mitglied im Zentralrat zu werden, wobei gar nicht klar ist, ob sie aufgenommen würden, wenn sie das wollten.
Netzeitung: Im Ratifizierungsverfahren zum Staatsvertrag hatte der Gesetzgeber mehrfach den Wunsch geäußert, der Zentralrat möge die gesamte jüdische Gemeinschaft fördern, was der Zentralrat jedoch mit Verweis auf die verfassungsrechtlich garantierte Religionsautonomie ablehnt. Wie beurteilen Sie das?
Campenhausen: Das ist eine typische Geschichte, die uns die Bundesregierung als Theater vorführt. Ein Schnellschuss gegen den Rat von Fachleuten, nicht richtig abgesichert und insofern fehlerhaft. Der Zentralrat der Juden kann selbst darüber befinden, wen er aufnehmen will oder nicht. Die Bundesregierung kann da Wünsche äußern, sie wusste aber vorher schon, dass diese Wünsche auf taube Ohren stoßen werden. Deswegen ist es leichtfertig einen solchen Vertrag zu machen, und deswegen ist die Bundesregierung unter Handlungsdruck.
Netzeitung: Was sollte die Bundesregierung tun?
Campenhausen: Sie kann sicherstellen, dass die liberalen Juden entsprechende Mittel auch zur Verfügung gestellt bekommen. Entweder muss sie eine Klausel in den Vertrag einbauen, wie dieses in Sachsen-Anhalt richtigerweise gemacht wurde, dass nämlich ohne Rücksicht auf Mitgliedschaft, konfessionelle Streitigkeiten, Billigungen, Nichtanerkennungen das Geld paritätisch verteilt wird – oder sie muss einen neuen Vertrag mit den Liberalen schließen. Passieren muss jedenfalls etwas. Sonst gibt es Ärger.
Netzeitung: Eine solche Direktförderung wäre demnach durch das geltende Recht gedeckt.
Campenhausen: Ja. Der Staat fördert zum Beispiel den Sport, weil er das für wichtig hält. Insofern kann davon auch niemand «austreten». Genauso verhält sich dies bei Religionsgemeinschaften. Der Staat kann sagen, religiöse Aktivitäten sind ein zentraler Bestandteil des menschlichen Lebens, deshalb fördere ich sie. Das ist verfassungsrechtlich völlig unbedenklich. Nur kann das eben nicht willkürlich geschehen.
Netzeitung: Braucht die «Union Progressiver Juden», um in den Genuss einer Direktförderung zu kommen, die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts?
Campenhausen: Grundsätzlich nein. Die Religionsfreiheit ist auch für die privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften dieselbe. Eine andere Frage ist es, ob der Zentralrat der Juden den Körperschaftsstatus zur Voraussetzung einer Mitgliedschaft macht. Der Staat kann aber keinesfalls allein davon eine finanzielle Förderung abhängig machen. Im übrigen könnten auch die Liberalen den Antrag auf Körperschaftsverleihung stellen
Netzeitung: Kann die Bundesregierung dem Zentralrat vorschreiben, wie er die staatlichen Mittel verteilen soll?
Campenhausen: Nein, das kann sie nicht. Sie hat den Fehler gemacht, die Liberalen nicht zu berücksichtigen. Und dass dies problematisch ist, das hat sie gewusst. Sie dachte, sie kommt mit dem einseitigen Staatsvertrag durch. Aber der war schlecht vorbereitet und zu schnell gemacht. Die Regierung hat den Fehler gemacht, dass sie jemanden, der Krach hat mit anderen, gewissermaßen zum Vormund für alle einsetzt, wobei alle Beteiligten wussten, dass der Vormund nicht seine Mündel anerkennt und die Mündel ihn nicht als Vormund anerkennen.
Netzeitung: Wenn der Bundesregierung die Problematik bekannt war, wieso hat sie dann den Vertrag überhaupt geschlossen?
Campenhausen: Man wollte einen schnellen, schönen Erfolg haben zu einem bekannten historischen Datum und war der Ansicht, das wird sich schon zurecht ruckeln.
Netzeitung: Ist dann, so gesehen, der Zentralrat der falsche Adressat, wenn die «Union Progressiver Juden» auch Förderung bekommen will?
Campenhausen: Die Bundesregierung wird nicht Geld an den Zentralrat geben können, wenn die Liberalen davon keinen entsprechenden Anteil bekommen. Das ist juristisch eindeutig. Um das zu erkennen hätte schon der normale Menschenverstand ausgereicht. Denn das liberale Judentum hat seine Wurzeln nicht zuletzt in Deutschland. Das ist ein großer Beitrag für das Weltjudentum. Und in Amerika und anderswo sind die liberalen Juden geradezu dominierend innerhalb der Jüdischen Gemeinden. Es ist ein Unglück, dass nach der Nazi-Verfolgung so wenige Juden in Deutschland übrig blieben, dass man verständlicherweise auf die Bildung von Einheitsgemeinden gedrungen hat. Inzwischen gibt es aber wieder mehr Juden in Deutschland – vor allem aus der früheren Sowjetunion. Da bilden sich die alten Gemeinden wieder, wie das Beispiel der liberalen Gemeinde Halle in Sachsen-Anhalt zeigt. Das ist eine erfreuliche Situation, und es war sehr leichtfertig von der Bundesregierung, darauf keine Rücksicht zu nehmen und solche Gemeinden de facto von der Förderung auszuschließen.
Netzeitung: Welche Chancen hätte einer Verfassungsklage der «Union», sollte sie tatsächlich kommen?
Campenhausen: Die «Union» würde obsiegen.
Kategorien:Aus aller Welt, Reb Walter's Debattierclub, Religion
Hinterlasse einen Kommentar