Schmot, Mischpatim 21:1 – 24:18

26./27. Schwat 5786                                                                   13./14. Februar 2026 

Shabbateingang in Jerusalem:                                                         16:44

Shabbatausgang in Jerusalem:                                                         18:02

Shabbateingang in Zürich:                                                                 17:28

Shabbatausgang in Zürich:                                                                18:35

וְאֵלֶּה, הַמִּשְׁפָּטִים, אֲשֶׁר תָּשִׂים, לִפְנֵיהֶם ele hamishpatim asher tasim lifneihem  – das sind die Rechtsvorschriften, die du ihnen vorlegen wirst. Nichts, was zur Diskussion gestellt werden kann. Gott kennt zu dem Zeitpunkt noch keine Demokratie, er wird sie erst einführen, wenn das Volk Israel reif dafür ist, mehrheitsfähig zu leben.

Heute könnte man die Vorschriften als verbindliches Rechtskompendium, als grundlegendes Bürgerliches Gesetzbuch bezeichnen. Also etwas, das man nicht einfach so mit einem Federstrich je nach Gutdünken ändern kann. Jede Änderung bedarf der gründlichen Evaluierung durch eine fachlich kompetente Gruppe. Die dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden muss.

Jitro, der Schwiegervater von Moshe, hatte ihm das System des Gerichtswesens erklärt und bestimmt, dass jeder der Richter allein für seine Richtersprüche verantwortlich ist. Auch wenn ihm ein Gremium zur Seite steht, trägt letztendlich nur er die Verantwortung. Das ist die Unabhängigkeit der Gerichte, die wir heute als Grundlage der unabhängigen Justiz, der zweiten Säule der Demokratie kennen. Fällt sie, wird die Justiz politisiert, dann naht das Ende, der Zerfall der Demokratie.

In der vergangenen Woche haben wir jene Gebote gehört, die wir als „Grundgesetz“, bezeichnen können. Es sind die grundlegenden Regeln, die weltweit überall gelten müssen, um es Menschen überhaupt zu ermöglichen, in einer geregelten Form miteinander zu leben.

Wir lesen, wie unglaublich konkret und hart einige der Strafen sind. Auf Mord steht die Todesstrafe. Gleichgültig, wer der Mörder ist und wer das Mordopfer. Um die Gerechtigkeit hinter diesem harten Gesetz zu verstehen, müssen wir uns daran erinnern, dass alles, was hier festgelegt wird, für jeden gilt, der im Geltungsbereich der Gesetze lebt. Gleichgültig, ob er ein Mitglied des Familienclans ist oder ein Fremder, der sich dem grossen Zug angeschlossen hat. Gleichgültig auch, ob er Herr oder Knecht ist. Die Todesstrafe steht auch auf Menschenraub. Es gab keine Zwei-Klassen-Gesellschaft, wie man sie heute so oft, gut verborgen unter angeblicher Gleichbehandlung, findet. Wer lange genug nur an der Oberfläche kratzt, dem fällt auf, dass es keine Gleichbehandlung gibt.

Es folgen viele Vorschriften für die Bestrafung bei Körperverletzung, Diebstahl, Missachtung der Sorgfaltspflicht an fremdem Eigentum, nachlässiger Umgang mit Schutzbefohlenen.

Dann taucht der Satz auf, der bis heute immer wieder von Antisemiten herangezogen wird, um zu belegen, welch aggressives Volk wir sind und wie unbarmherzig unser Gott doch ist: „Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand ….“

Geht es wirklich darum, jemandem, der mir einen Zahn ausgeschlagen hat, ebenfalls einen Zahn auszuschlagen?

Im Talmud Baba Qamma  83 b lesen wir: „Wer seinen Nächsten verwundet, hat fünf Zahlungen zu leisten: Schadenersatz, Schmerzensgeld, Kurkosten, Versäumnisgeld und Beschämungsgeld.“ Schadenersatz: Wenn er ihm ein Auge geblendet hat, eine Hand abgehauen oder einen Fuss gebrochen hat, so betrachte man ihn als einen auf dem Markt zu verkaufenden Sklaven und man schätze, wieviel er vorher wert war und wie viel er jetzt wert ist. Schmerzensgeld: …so schätze man, wie viel ein Mensch seinesgleichen verlangen würde, wenn er sich einem solchen Schmerz unterziehen würde. Kurkosten: …so muss er sie bis zur vollständigen Heilung behandeln lassen. Versäumnisgeld: Das ist der Betrag, der durch entgangene Arbeit anfällt oder dadurch, dass er nur mehr in der Lage ist, eine geringer bezahlte Arbeit auszuüben. Die Verwundung muss daher im direkten Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Beschämungsgeld: Vielleicht die am schwersten zu definierende Bezahlung. Jeder empfindet eine Beschämung anders.

Irreführend ist die Formulierung עַיִן תַּחַת עַיִן ajin tachat ajin. Tachat heisst streng übersetzt „unter“. Unter macht aber in diesem Zusammenhang keinen Sinn. Aufklärung dieser scheinbar unverständlichen Wortwahl finden wir im Talionsprinzip, ein Rechtsprinzip, welches erstmals im Codex Ur-Namur, um 2.000 BCE in Mesopotamien und etwa 200 Jahre später in Babylon erläutert wurde. Es stellt das Verhältnis zwischen dem Schaden und der Wiedergutmachung dar und versucht, das Gleichgewicht herzustellen.

Die beiden grossen Torah-Wissenschaftler Rabbiner Samson Raphael Hirsch (1808 – 1888) und Rabbiner Benno Jacob (1862 – 1845), argumentierten, dass immer dann, wenn das Wort „tachat“ genannt wird, eine Geldersatzpflicht zum Tragen kommt.  Also können wir diese Stelle im Wochenabschnitt so verstehen, dass sie vorgibt, finanzieller Augen-Ersatz für den tatsächlichen Verlust eines Auges zu sein.

So betrachtet, wird aus der zunächst scheinbar unmenschlichen Forderung eine, die auch im modernen Recht durchaus noch Bestand hat.

Shabbat Shalom



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