Dwarim, Va’etchanan 3:23 – 7:11

10./11. Aw 5786                                                                24./25. Juli 2026

Shabbateingang in Jerusalem:                                                        19:01

Shabbatausgang in Jerusalem:                                                        20:21

Shabbateingang in Zürich:                                                                 20:52

Shabbatausgang in Zürich:                                                                22:05

In diesem zweiten Teil seiner grossen reflektorischen Rede erzählt Moshe, dass er einmal, nur einmal Gott angefleht hat, die Strafe, die Gott für ihn vorgesehen hatte, abzuwenden. Bisher hat er alles schweigend akzeptiert. Doch das, was Gott jetzt für ihn vorgesehen hat, trifft ihn zutiefst. Er darf nicht in das dem Volk versprochene Land ziehen. Er muss den Führungsstab bereits an Joshua weitergeben, der neben Kaleb der letzte Überlebende aus der Zeit der Sklaverei in Ägypten ist.

Aber Gott bleibt hart. Früher durfte ein Kind nur einen kurzen Blick auf den im zugedachten Gabentisch erhaschen, bevor sich die Tür zur Stube wieder schloss, bis die Eltern sie erneut öffneten. Ob das heute noch so gehandhabt wird, weiss ich nicht. Aber ich erinnere mich gut an meine Kindheit. Ich stand in der Nähe der Stubentür, um einen Blick hinzuwerfen, wenn sie kurz geöffnet wurde. Lagen dort Dinge, die ich mir gewünscht hatte? Die Eltern liessen die Türe einen Moment länger als notwendig geöffnet, um mir den prickelnden Genuss dieses einen Moments zu gewähren. Ebenso macht es Gott mit Moshe. Er gibt ihm den Weg frei für einen kurzen Blick auf das versprochene Land. Um ihm zu zeigen, dass alles gut war.

Als einen der letzten Lagerplätze vor der Überquerung des Jordans lagerten die Israeliten in Beit Pegor, in Moab, am nördlichen Ende des Toten Meeres. Der Blick von dort geht über den Jordangraben bis nach Jericho, Ramallah, Hebron und Jerusalem.

Es folgt die Wiederholung der Rechtsvorschriften, wobei Moses nochmals darauf hinweist, dass niemand etwas von «ihnen wegnehmen oder etwas hinzufügen darf». Sie sind also, wie das Wort sagt, für alle Zeiten eingemeisselt in Stein. Von Generation zu Generation. So wie wir im Morgengebet sprechen: «l’dor va’dor – לדור ודור“ (Psalm 146:10).

Erstmals haben wir die zehn Gebote im Schmot 20:12 gelesen. Damals hatte sie Gott Moshe auf zwei Tafeln mitgegeben. Als Moshe sie zum Volk bringen wollte, sah er, dass es in der Zwischenzeit ein Goldenes Kalb gebaut hatte, dem es huldigte. Voller Enttäuschung und Wut zerbrach er die Tafeln. Gott erfüllte ihm seinen Wunsch nach einer zweiten Auflage. Allerdings diesmal nicht mehr von ihm selbst geschrieben, sondern von Moshe nach seinem, Gottes, Diktat. Unmittelbar nach den Shabbatgesetzen ist die Vorschrift, die Eltern zu ehren, aufgeführt. Allein das verstärkt die Bedeutung dieser Vorschrift. 

„Ehre deinen Vater und deine Mutter, dass deine Tage auf der Erde, die dein Gott dir gibt, lange andauern werden.“ Heute lesen wir in Dwarim 5:16: „Ehre deinen Vater und deine Mutter, wie es dir der Herr, dein Gott, zur Pflicht gemacht hat, damit du lange lebst und es dir gut geht in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt.“ Die Belohnung für das Wohlverhalten verspricht Gott nicht erst für die unbestimmte, ferne Zukunft, sondern bereits für die Zeit des Aufenthaltes auf der Erde: „und es dir gut geht“ Es ist nicht nur eine, sondern eine doppelte Belohnung, die Gott verspricht, ein langes und ein gutes Leben. Ein gutes Leben beinhaltet aber auch ein gesundes Leben. Heisst das, dass derjenige, der die Eltern ehrt, sich auch über ewige Gesundheit freuen darf? Das wäre schön, ist aber realitätsfremd. Oder der Umkehrschluss: hat der, der schwer erkrankt ist, die Eltern nicht geehrt? Das ist ebenso realitätsfremd wie unvorstellbar. Das wollen wir uns erst gar nicht vorstellen. Denn dann würde unser Bild vom gerechten Gott schwer in Mitleidenschaft gezogen werden. Es ist in der heutigen Zeit nicht immer einfach, sich so um die Eltern zu kümmern, wie man es entsprechend der Torah sollte und wohl auch gerne tun würde.

Vier zusätzliche Gebote in Bezug auf den Umgang mit den Eltern finden wir in der Torah:

  1. Sie sollen jede mögliche Hilfe und Unterstützung durch die Kinder erfahren.
  2. Vor Vater und Mutter soll man Respekt haben.
  3. Man darf die Eltern bei Androhung der Todesstrafe, nicht schlagen.
  4. Man darf die Eltern nicht verfluchen – ein Zuwiderhandeln wird mit dem Tod bestraft.

Hilfe, Unterstützung und Respekt scheinen relativ einfach zu geben zu sein, ob man die Eltern zu Hause pflegt, oder wenn es notwendig ist, in einem Heim betreuen lässt. Und sie dort regelmässig besucht und sich überzeugt, dass sie das Optimum an Zuwendung und Pflege erhalten. Leider lassen zunehmende Berichte aus Pflegeeinrichtungen vermuten, dass es mit der Berufsethik dort nicht immer zum Besten bestellt ist. Vernachlässigungen bis hin zur bewussten Inkaufnahme von Todesfällen findet man vermehrt in den Medien. Und längst nicht immer kann man den Kindern einen Vorwurf machen.

Dass man niemanden schlägt, das sollte heutzutage selbstverständlich sein, die „gesunde Ohrfeige“ gibt es schon lange nicht mehr. Das gilt für Kinder, aber auch für Erwachsene.

Wie das allerdings mit dem Fluchen ist, die Frage möchte ich gerne an pubertierende Jugendliche richten. Und auch an überforderte Erwachsene, die hilflos einer auch für sie hoffnungslosen Situation gegenüberstehen. Ich denke aber nicht, dass das hier gemeint ist. Dieses hilflose Fluchen ist kein Verfluchen im herkömmlichen Sinne, sondern der leidgeprüfte Ausdruck der eigenen Hilflosigkeit.

Sowohl den Jugendlichen als auch den betroffenen Erwachsenen sollten wir ein offenes Ohr und eine hilfreiche Hand anbieten, ihnen helfen, Alternativen zu finden.

Shabbat Shalom!



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