11. Tammus 5785
Sie können es einfach nicht lassen. Die israelische Regierung versucht mit allen Mitteln, die Macht von GStA Gali Baharav-Miara stark einzuschränken, wenn es schon nicht gelingen sollte, sie gewaltsam aus dem Amt zu entfernen. Ein neuer Gesetzesentwurf besagt, dass die Rechtsberater der Ministerien nicht mehr der Zuständigkeit des GStA unterstehen sollen. Sie sollen den jeweiligen Generaldirektoren unterstellt werden, sich allerdings auch in Zukunft mit der GStA beraten dürfen. «Rechtsberater verfügen über die grösste juristische Fachkompetenz in den Angelegenheiten des Ministeriums, in dem sie tätig sind, und daher ist es angemessen, dass sie bei der Ausübung ihrer Aufgaben unabhängig sind, damit sie entsprechend ihrem fachlichen Urteil unabhängig beraten und handeln können», heisst es in den Erläuterungen. Die derzeitige Zuordnung zum GStA soll verhindern, dass sie politischen Einflüssen unterliegen und somit unabhängig sind. Sollte das neue Gesetz greifen, ist das nicht mehr gewährleistet. «Wenn der Gesetzentwurf verabschiedet wird, wird die Fähigkeit des Generalstaatsanwalts, die Rechtsstaatlichkeit zu schützen, eingeschränkt», erklärt Guy Lurie, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ‘Israel Democracy Institute’. Es wäre ganz im Sinne des PM und seinen faschistischen Adlaten: die Zerstörung der Demokratie.

Das unter liberianischer Flagge segelnde griechische Frachtschiff ‘Magic Seas’, das gestern wahrscheinlich von den Houthi-Terroristen angegriffen wurde, wird heute in Djibouti erwartet. Die 19-köpfige Mannschaft ist unverletzt und in Sicherheit. Die ‘Magic Sea’ wurde während mehrerer Stunden immer wieder von Booten und Drohnen angegriffen. Das Schiff hatte Eisen und Dünger geladen und befand sich auf dem Weg von China in die Türkei. Die Reederei rechnet damit, dass das Schiff verloren ist und sinken wird.
Bei einem nächtlichen Angriff auf Terror-Ziele im Jemen hat die IAF 20 Kampfflugzeuge eingesetzt. Insgesamt wurden mehr als 50 Raketen auf die Häfen von Hodeidah, Khatib, Ras Isa, Salif sowie das Kraftwerk von Ras Khatib abgeworfen. Die Angriffe sind die Reaktion auf den von den Houthi-Terroristen wieder aufgenommenen Raketen-Beschuss auf Israel.
Nur wenige Stunden später schossen die Houthi-Terroristen erneut zwei Raketen auf Israel ab. Ob die Abfangversuche erfolgreich waren, wird noch untersucht. Der Alarm wurde in weiten Teilen Jerusalems, Hebron, dem dazwischen liegenden ‘Etzion-Block’ bis zum Toten Meer ausgelöst. Es gab keine Meldungen über Einschläge oder Verletzte.
Nachrichten der palästinensischen Terror-Organisation betrachte ich grundsätzlich kritisch, was den Wahrheitsgehalt angeht. Besonders kritisch lese ich dann, wenn sie von der notorisch antiisraelisch-antisemitischen BBC veröffentlicht werden.
So soll ein hochrangiger, allerdings namentlich nicht genannter Vertreter der Hamas erklärt haben: «Seien wir realistisch – von der Sicherheitsstruktur ist kaum noch etwas übrig. Der Grossteil der Führung, etwa 95 %, ist jetzt tot … Die aktiven Persönlichkeiten sind alle getötet worden», sagte er. «Was hindert Israel also wirklich daran, diesen Krieg fortzusetzen?» Für Israel sei das die beste Voraussetzung, den Krieg mit dem, wie Netanyahu immer fordert, ‘absoluten Sieg’ zu beenden. «Alle Voraussetzungen sind gegeben: Israel hat die Oberhand, die Welt schweigt, die arabischen Regime schweigen, kriminelle Banden sind überall, die Gesellschaft bricht zusammen. Seit dem Ende der letzten Waffenruhe im März ist die Sicherheitskontrolle der Hamas im Gazastreifen vollständig zusammengebrochen. Völlig verschwunden. Es gibt nirgendwo mehr Kontrolle. Die Sicherheitslage ist also gleich Null. Die Kontrolle der Hamas ist gleich Null. Es gibt keine Führung, keine Befehlsgewalt, keine Kommunikation. Die Gehälter werden verspätet ausgezahlt, und wenn sie endlich ankommen, sind sie kaum noch brauchbar. Einige sterben bei dem Versuch, sie abzuholen. Es ist ein totaler Zusammenbruch.»
Wie zu erwarten war, endete die erste Runde der neuen Verhandlungen ohne Erfolg! Während Israel bereits vor seinem Abflug in die USA erklärt hatte, die Korrekturen der Hamas seien ‘völlig inakzeptabel’, kritisierten die Vertreter der Hamas, dass «die israelische Delegation nicht ausreichend befugt und nicht ermächtigt ist, eine Einigung mit der Hamas zu erzielen, da sie über keine wirklichen Befugnisse verfügt.» (s. gestern) Angeblich sollen die Gespräche trotzdem heute wieder aufgenommen werden. Nicht zuletzt aufgrund des Drucks, der von Präsident Trump ausgeht. Der sagte: «Es gibt gute Chancen für eine Einigung. Wir haben viele Geiseln befreit, aber was die verbleibenden Geiseln angeht, werden noch einige freikommen.» Er sagt ‘einige’ und nicht ‘alle’. Damit widerspricht er indirekt den israelischen Kriegszielen, die die Freilassung aller lebenden und toten Geiseln verlangen.

Über welche Themen sich Netanyahu und Trump heute Abend austauschen werden, bleibt spannend. Trump will bereits über die Pläne für ‘den Tag danach’ sprechen, während es noch nicht einmal einen konkreten Plan für den Beginn des 60-tägigen Waffenstillstands gibt. Während dieser 60 Tage soll verhandelt werden, wie ‘der Tag danach’ in einen andauernden Waffenstillstand übergehen kann. Beide sind sich einig, dass es zu keiner Lösung kommen darf, die der Situation im Libanon gleicht: eine zivile Regierung mit minimaler Beteiligung der Hamas und einer im Untergrund aktiven Terror-Organisation.
Beim Treffen von Netanyahu und Trump, das heute Nacht um 01:30 (isr. Zeit) stattfindet, wird es keinen Pressetermin im Oval Office oder ein gemeinsames Statement geben. Nach dem ‘offiziellen’ Teil werden Netanyahu und Sara N. gemeinsam mit Trump und seiner Ehefrau zu Abend essen.
Vor dem Treffen mit Trump wird sich Netanyahu im ‘Blair House’ mit US-Aussenminister Marco Rubio und US-Nahostgesandten Steve Witkoff treffen. Morgen sind Treffen mit Vize-Präs. JD Vance und Mitgliedern des Kongresses geplant. Am Mittwoch steht ein Treffen mit Verteidigungsminister Pete Hegseth auf dem Plan. Anschliessend ist Netanyahu Gast bei einem Galadiner für Vertreter jüdischer und evangelikaler Gemeinden.
Anschliessend darf man gespannt sein, ob er noch einen Grund findet, den Aufenthalt in den USA bis zum Sonntag zu verlängern.
Der 12-Tage-Krieg ist vorbei, doch möglicherweise muss man befürchten: Nach dem Krieg ist vor dem Krieg. Der Iran hat angekündigt, weiterhin sein Atomprogramm fortsetzen zu wollen. Die andauernde Bedrohung, Israel zu zerstören, ist seit der Übernahme der Mullahs im Jahr 1979 Staatsdoktrin. Der Iran hat uns noch nicht selbst angegriffen. Dieses schmutzige Geschäft überlässt er seinen Stellvertretern Hisbollah, Hamas, Houthis und Islamischer Djihad. Ob der Anschlag auf die jüdische Gemeinde im Jahr 1994 vom Iran ausgeführt wurde, wurde bisher nie zu 100 % belegt. Bei diesem Bombenanschlag starben 85 Menschen und über 300 wurden verletzt. Die argentinische Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Iran den Anschlag politisch motiviert der Hisbollah in Auftrag gegeben hat. Jetzt wird der Prozess erneut aufgerollt und den damals Angeklagten in absentia der Prozess gemacht.

Mehrdad Payandeh, ist ein in Teheran geborener deutscher Rechtswissenschaftler. 2016 habilitierte er sich für die Fächer öffentliches Recht, Völkerrecht, Europarecht und Rechtstheorie. Im ‘verfassungsblog.de’ beschäftigte er sich mit der Frage «Mit zweierlei Mass – die deutsche Position zu den israelischen Militärschlägen gegen den Iran»
Gleich zu Beginn legt er seine Position dar: «Unmittelbar nach Beginn der israelischen Militärschläge äußerte sich das Auswärtige Amt zu den Angriffen und deutete unter Bezugnahme auf Verletzungen des Atomwaffensperrvertrags sowie die mit dem iranischen Nuklearprogramm einhergehende Bedrohung an, dass die militärischen Maßnahmen Israels vom Recht auf Selbstverteidigung gedeckt sein könnten.» Diese Position ist nicht nur völkerrechtlich unhaltbar, sondern trägt auch zu einer gefährlichen Relativierung des völkerrechtlichen Gewaltverbots bei. Die israelischen Angriffe sind völkerrechtswidrig.
Das Recht zur Selbstverteidigung setze einen bewaffneten Angriff voraus, der entweder gerade stattfindet oder unmittelbar bevorsteht. Beides ist, so Payandeh, nicht der Fall. Er unterscheidet zwischen dem ‘präemptiven’ (einem unmittelbar drohenden Angriff zuvorkommenden) und dem ‘präventiven’ (auf die Zukunft gerichtet) Selbstverteidigungsrecht. Für den ersten Fall bestand kein aktueller Grund, der zweite ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Daher betont er, dass der Angriff Israel gegen das Völkerrecht verstossen habe.
Der Iran kann sich bei seinen (Gegen-)angriffen auf Israel sehr wohl auf das Recht zur Selbstverteidigung berufen. Hier liegt ein ganz anderes Problem vor. Die Massnahmen dürfen sich nur auf militärische Ziele richten. Der Iran hat aber gezielt Zivilisten, Wohnhäuser, zivile Forschungseinrichtungen und ein Krankenhaus angegriffen. Damit hat der Iran gegen das humanitäre Völkerrecht, das darauf abstellt, Zivilisten zu schützen, verstossen.
Was ist aber nun mit den Kriegen gegen die Stellvertreter, mit denen sich Israel seit dem 7. Oktober konfrontiert ist? Da ist die Grundlage eine andere, jede militärische Massnahme muss für sich betrachtet werden. Die Stellvertreter haben Israel angegriffen, sodass hier in allen Fällen das Recht der Selbstverteidigung greift.
Was ich in diesem an sich sehr spannenden Artikel völlig vermisse, ist die klare Anerkennung, dass der Kampf Israels gegen die Stellvertreterstaaten völkerrechtlich absolut gerechtfertigt ist.
Audiatur et altera pars

Ein zweiter Artikel zum gleichen Thema steht heute in der NZZ «Was ist ein «gerechter Krieg»? Ethische Überlegungen angesichts des israelischen Angriffs auf Iran
Die Autorin Béatrice Acklin Zimmermann, kol ha kavod!, ist habilitierte Theologin und hat zudem Politikwissenschaft und Philosophie studiert.
Sie stellt die Frage, die die politische Ethik seit Jahren beschäftigt. Ich verweise hier auf das Buch von Prof. Dr. Walter Homolka, «Krieg und Frieden im Judentum», das sich in weiten Teilen um die Frage dreht, ob es den ‘gerechten Frieden’ gibt. Ich verweise auf meinen Beitrag vom 1. Mai 2025
«Angesichts des militärischen Angriffs Israels auf iranische Atomanlagen drängen sich ethische Überlegungen auf: Erfüllt der Angriff Israels auf Irans Atomanlagen die Kriterien eines gerechten Krieges? Ist es moralisch gerechtfertigt, nicht zuzuwarten, sondern zuzuschlagen, bevor der Feind sich in Position bringt und sich anschickt, das Feuer bzw. die Atombombe zu zünden?»
Acklin zieht zunächst ebenfalls die Begriffe ‘präemptiv’ und ‘präventiv’ heran, kommt aber zu anderen Schlüssen als Paydandeh. Notwehr oder Selbstverteidigung gelten immer als angemessen, sie schreibt auch ‘gerecht’. Während ‘präemptive ’ Angriffe eine unmittelbare und klar erkennbare Bedrohung voraussetzen, «gelten Präventivkriege, die man ja auch als ‘Vorab-Verteidigung’ verstehen könnte, als moralisch schwer zu rechtfertigen, da sie die Schwelle zu einem Angriffskrieg senken.»
Einen ‘gerechten Kriegsgrund’ sieht Acklin mit den iranischen Atomanlagen als gegeben an. Israel musste diese zerstören, um jede mögliche, zukünftige Bedrohung zu beseitigen. Zusätzlich weist sie auch auf die Staatsdoktrin des Irans und die bereits erfolgten Angriffe auf Juden und jüdische Einrichtungen hin, die alle ihre Berechtigung in der Staatsdoktrin fanden. Die Angriffe der Stellvertreter, das Massaker vom 7. Oktober, zeigen, dass der Iran sich zwar nicht selbst an diesen Angriffen beteiligt, sondern lieber seine willigen Idioten losschickt.
Israels Krieg seit dem 7. Oktober 2023 und sein Angriff vom 13. Juni 2025 ist also eine Reaktion auf die immanente Bedrohung durch den Iran und die Kriege seiner Stellvertreter.
«Zwar verfügt Iran noch nicht über eine Atombombe, wohl aber über so viel hochangereichertes Uran, dass es innerhalb weniger Monate mehrere nukleare Sprengköpfe bauen könnte. Das Schreckensszenario, dass die Todfeinde Israels wie der gesamten westlichen Welt in nächster Zeit eine Atombombe in ihren Händen halten dürften, ist ein legitimer, ein «gerechter Grund» für einen Präemptivkrieg, wie ihn Israel – letztlich auch zugunsten seiner vermeintlichen Freunde in Europa – verübt hat.»
Nachfolgend argumentiert Acklin gegen alle die, die im Angriff Israels eine Verletzung des Völkerrechts sehen und zieht zwei im Wortsinn schlagende Argumente heran. Zum ersten hält sie fest, dass es sich bei der Bedrohung durch den Iran nicht um einen militärischen Angriff im klassischen Sinn, sondern um eine nukleare Bedrohung handelt. Mit einer Nuklearwaffe, die den Genozid an den Juden in Israel erfüllen würde. (Kollateralschäden in den umliegenden Staaten würden in Kauf genommen.) Wenn ein Ajatollah auf den roten Knopf gedrückt hat, und die Rakete nicht abgefangen wird, erübrigt sich jede Selbstverteidigung. Soll oder muss Israel zuwarten, bis es soweit ist?
«Weshalb soll die «gerechte Angst» Israels, von der der amerikanische Moralphilosoph Michael Walzer im Zusammenhang mit Israels Präemptivschlag im Sechstagekrieg von 1967 sprach, heute, wo das Ausmass der Bedrohung für Israel noch grösser ist, nicht Grund genug sein, um vorbeugend zu reagieren?»
Acklin kommt zum Schluss, dass es zwar nie einen gerechten Krieg geben kann, aber dass er durchaus moralisch gerechtfertigt sein kann.
Stelle ich beide Artikel gegenüber, so finde ich in beiden Punkte, denen ich vorbehaltlos zustimmen und Punkte, die ich nicht nachvollziehen kann. Die Verfechter beider Standpunkte haben Recht. Völkerrechtlich gesehen war der Angriff zumindest fragwürdig. Moralisch war er gerechtfertigt. Basierend auf dem Recht von 1945. Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 gibt es, wenn auch noch nicht von allen Staaten anerkannt, die Verpflichtung zur Terrorismusbekämpfung (UN-Resolution 1371/ 28.09.2001). Vielleicht wäre es sinnvoll, statt Israel für seinen Angriff auf den Iran zu verurteilen, eine neue Bewertung des Völkerrechts vorzunehmen. Um Bedrohungen durch Nuklearwaffen und dem damit drohenden Genozid vorzubeugen.
Kategorien:Israel
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