- Die USA und der Iran sowie ihre Verbündeten erklären durch die Unterzeichnung dieser Absichtserklärung die sofortige und dauerhafte Beendigung der militärischen Operationen an allen Fronten, einschliesslich im Libanon. Weiterhin verpflichten sie sich, ab sofort keine Kriege gegeneinander mehr führen zu wollen und auch keine Gewalt gegeneinander mehr anwenden zu wollen. Zusätzlich garantieren sie die territoriale Integrität und Souveränität des Libanon.
Schon hier kann es Probleme geben, die das Scheitern des Abkommens implizieren. Israel hat mehrfach erklärt, sich aus der Sicherheitszone (s. Blog vom 18.6.) nicht zurückziehen zu wollen. Israel wurde in die Verhandlungen nicht einbezogen. Es findet sich auch kein Hinweis darauf, dass die Hisbollah verpflichtet wird, Israel nicht mehr zu beschiessen und sich zu entwaffnen. Mittlerweile haben sich auf diplomatischer Ebene Israel und der Libanon auf ein Rahmenabkommen geeinigt. Unterschrieben wurde es von den Botschaftern beider Staaten in Washington. Israel soll sich demnach aus einigen Gebieten der Sicherheitszone zurückziehen. Das entstehende Vakuum soll unmittelbar danach vom regulären libanesischen Militär aufgefüllt werden. Die Hisbollah, die an den Gesprächen nicht beteiligt war, lehnt das Abkommen ab.
- Die USA und der Iran verpflichten sich, die Souveränität und territoriale Integrität des jeweils anderen zu achten und sich jeglicher Einmischung in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen zu enthalten.
Auch hier ist mit keinem Wort Israel erwähnt. Damit bleibt also die Bedrohung des Staates Israel aufrecht, die durch die Staatsdoktrin des Irans genährt wird. Der Iran verfolgt nach wie vor nur ein Ziel: Israel zu zerstören.
- Die USA und der Iran verpflichten sich, Verhandlungen zu führen und innerhalb einer Frist von maximal 60 Tagen ein endgültiges Abkommen zu erzielen. Die Frist kann im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden.
Im letzten Satz verbirgt sich das Problem. Jede Verlängerung gibt dem Iran die Möglichkeit, sich von den Kriegsfolgen zu erholen und neu aufzurüsten. Dass innerhalb von 60 Tagen ein Atomprogramm ausgehandelt werden kann, ist schier unmöglich. Bis das Abkommen von 2015 stand, benötigten die Verhandlungspartner zwei Jahre.
- Unmittelbar nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung werden die USA mit der Aufhebung ihrer Seeblockade sowie aller Störungen und Behinderungen gegenüber dem Iran beginnen und die Seeblockade innerhalb von 30 Tagen vollständig beenden. Während dieses Zeitraums wird der Schiffsverkehr proportional im Verhältnis dazu wiederhergestellt, wie der Iran den Verkehr auf das Vorkriegsniveau zurückführt. Die USA verpflichten sich ferner, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des endgültigen Abkommens aus der Nähe des Irans abzuziehen.
Mit diesem Punkt der Absichtserklärung hat die USA einen wichtigen Trumpf aus der Hand gegeben. Der Handel über die Strasse von Hormus ist die wirtschaftliche Lebensader des Iran. Hier lukrieren sie die meisten Einnahmen. Ob die USA sich tatsächlich aus der Region zurückziehen werden, ist mehr als fraglich. Denn das würde auch die Aufgaben der Basen in den Golf-Staaten beinhalten. Sicherheitstechnisch ein grosses Problem.
- Nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung wird der Iran nach besten Kräften Vorkehrungen treffen, um Handelsschiffen für einen Zeitraum von 60 Tagen gebührenfrei die sichere Durchfahrt vom Persischen Golf zum Omanischen Meer und umgekehrt zu ermöglichen. Der Schiffsverkehr wird unverzüglich aufgenommen und – unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, technische und militärische Hindernisse zu beseitigen sowie Minenräumungsarbeiten durch den Iran durchzuführen – innerhalb von 30 Tagen vollständig wiederhergestellt sein. Der Iran wird einen Dialog mit dem Sultanat Oman führen, um die künftige Verwaltung und die maritimen Dienste in der Strasse von Hormus festzulegen. Selbstverständlich in Absprache mit anderen Anrainerstaaten des Persischen Golfs und im Einklang mit dem geltenden Völkerrecht und den Hoheitsrechten der Anrainerstaaten der Strasse von Hormus.
Auch dieser Punkt ist ein Teil-Gewinn für den Iran. Hier wird gefordert, dass der Iran die alleinige Hoheit über die Strasse von Hormus hat, die nach den bisherigen völkerrechtlichen Interpretationen zwischen dem Iran und dem Oman geteilt werden. Es gilt das Recht auf eine ‘ungehinderte Transitdurchfahrt’. Der Iran besteht auf einer ‘Gebühr für seine Dienstleistungen’ nach Ablauf der 60-tägigen Frist.
- Die USA verpflichten sich gemeinsam mit regionalen Partnern [i.e. die Golfstaaten], einen endgültigen, einvernehmlich vereinbarten Plan in Höhe von mindestens 300 Milliarden US-Dollar für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung des Irans auszuarbeiten. Die Modalitäten für die Umsetzung dieses Plans werden im Rahmen einer endgültigen Vereinbarung innerhalb von 60 Tagen festgelegt. Alle für die entsprechenden Finanztransaktionen erforderlichen Lizenzen, Ausnahmegenehmigungen und Genehmigungen werden von den USA erteilt.
Dieser Abschnitt ist für die USA besonders hart. Zwar steht hier nichts darüber, dass die USA für die de facto Umsetzung des Plans verantwortlich sind. Aber sie sind an der Ausarbeitung mitbeteiligt und können sich einer Zahlungsverpflichtung nicht ganz entziehen. Trump hat am Donnerstag zweierlei festgehalten: Er werde niemanden zwingen, zu zahlen und die USA würden nicht über entsprechende Gelder verfügen. Als Obama an seinem letzten Tag im Office noch US$ 1.6 Milliarden an den Iran überwies, war die Kritik weltweit laut. Dabei handelte es sich um bis anhin eingefrorene Gelder. Damit konnte der Iran tun und lassen, was er wollte. Im aktuellen Fall vermutet man, dass ein grosser Teil der Summe in die Aufrüstung gehen soll. Das ist etwas, was nicht erwünscht ist, aber sich leider nicht verhindern lassen wird.
- Die USA verpflichten sich, alle Arten von Sanktionen gegen den Iran, einschliesslich der Resolutionen des Sicherheitsrats der UN, der Resolutionen des Gouverneursrats der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) sowie aller einseitigen US-Sanktionen – sowohl primärer als auch sekundärer Art – nach einem vereinbarten Zeitplan als Teil des endgültigen Abkommens aufzuheben. Der Iran und die USA erkennen die entscheidende Bedeutung der oben genannten Frage der Aufhebung der Sanktionen an und bekunden ihre Absicht, diese Fragen unverzüglich in den Verhandlungen anzugehen, um eine gegenseitige Einigung darüber zu erzielen.
- Der Iran bekräftigt, dass er keine Atomwaffen beschaffen oder entwickeln wird. Die USA und der Iran haben vereinbart, die Entsorgung der gelagerten, angereicherten Materialien gemäss einem Mechanismus zu regeln, der im Einklang mit dem in Absatz 7 genannten Zeitplan einvernehmlich festgelegt wird, wobei die minimale Massnahme die Verdünnung vor Ort unter Aufsicht der IAEA sein soll. Die beiden Parteien haben ferner vereinbart, die Frage der Anreicherung sowie andere einvernehmlich festgelegte Angelegenheiten im Zusammenhang mit den nuklearen Bedürfnissen des Iran auf der Grundlage des im endgültigen Abkommen zu vereinbarenden rechtlichen Rahmens zu erörtern. Das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Absatzes bestätigen. Die USA und der Iran erkennen die entscheidende Bedeutung der oben genannten nuklearen Fragen an und bekunden ihre Absicht, diese Fragen unverzüglich in den Verhandlungen anzugehen, um eine gegenseitige Einigung darüber zu erzielen.
Der Iran behauptet seit Jahren, keine Atomwaffen herstellen zu wollen und das hochangereicherte Material nur zu zivilen Zwecken zu benötigen. Trotzdem lagern auf dem Gebiet des Irans etwa 440 kg des hochangereicherten Urans, das auf einen weitaus niedrigeren Anreicherungsgrad gebracht werden muss, um sicherzustellen, dass es nicht zur Herstellung von Atombomben gebraucht wird. Die Ausfuhr des hochangereicherten Urans an Drittstaaten wird nicht erwähnt, es bleibt also, wenn auch gut ‘versteckt’ im Iran verfügbar. Auch hier ist Trump absolut eingeknickt.
- Bis zum Abschluss einer endgültigen Vereinbarung kommen die USA und der Iran überein, den Status quo aufrechtzuerhalten. Der Iran wird den derzeitigen Status quo ihres Atomprogramms beibehalten, und die USA werden keine neuen Sanktionen verhängen und keine zusätzlichen Streitkräfte in der Region stationieren.
Um dies zu kontrollieren, müsste die IAEA sofort wieder mit Mitarbeitern vor Ort sein, um alle Vorgänge zu überwachen. Das ist aber laut dem neuesten Kenntnisstand nicht geplant.
- Die USA verpflichten sich, unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und bis zur Aufhebung der Sanktionen durch das US-Finanzministerium Ausnahmegenehmigungen für den Export von iranischem Rohöl, Erdölprodukten und Derivaten sowie für alle damit verbundenen Dienstleistungen – einschliesslich Bankgeschäfte, Versicherungen, Transport usw. – zu erteilen.
Der zweite grosse Erfolg für den Iran. Der Iran kann weitermachen, wie bisher und die USA haben fast keine Chance, Einzelgeschäfte des Irans zu kontrollieren. Der muss also keine Zugeständnisse an die USA machen.
- Die USA verpflichten sich, die eingefrorenen oder mit Beschränkungen belegten Gelder und Vermögenswerte des Irans im Zuge der Umsetzung dieser Absichtserklärung vollumfänglich zur Verfügung zu stellen. Die USA und der Iran werden sich im Rahmen der Verhandlungen einvernehmlich auf die Verfahren zur Freigabe dieser Gelder einigen. Diese Gelder, unabhängig davon, ob sie auf dem ursprünglichen Konto verbleiben oder übertragen werden, sind uneingeschränkt für Zahlungen an jeden von der Zentralbank des Irans benannten Endbegünstigten nutzbar zu machen. Die USA verpflichten sich, alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen entsprechend zu erteilen.
Die im Ausland liegenden Gelder belaufen sich auf etwa US$ 100 Milliarden. Trump folgt hier dem Abkommen von 2015. Wirtschaftliche Erleichterungen im Gegenzug zu politischen Zugeständnissen. Das Wesentliche ist, dass der Iran sich selbst jederzeit zum ‘Endbegünstigten’ ernennen kann und damit ganz einfach Gelder an die IRGC oder regionale Milizen schleusen kann. Ein Top Gewinn für den Iran.
- Der Iran und die USA vereinbaren die Einrichtung eines Umsetzungsmechanismus, um die erfolgreiche Durchführung und die künftige Einhaltung des endgültigen Abkommens zu überwachen.
Wie heisst es so schön, ‘kommt Zeit kommt Rat’, hier wird die ‘künftige Einhaltung’ festgeschrieben, nicht alles muss in 60 Tagen geschehen und ausgehandelt werden.
- Nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und vorbehaltlich des Beginns der Umsetzung der Absätze 1, 4, 5, 10 und 11 dieser Absichtserklärung sowie der fortgesetzten Umsetzung dieser Massnahmen werden die USA und der Iran Verhandlungen über das endgültige Abkommen aufnehmen, die sich ausschliesslich auf die übrigen Absätze beziehen.
Unmittelbar nach der Unterzeichnung beginnt die Waffenruhe. Gleichzeitig beginnen die weiteren Verhandlungen, die die offenen Punkte, insbesondere das Nuklearprogramm klären sollen.
- Das endgültige Abkommen wird durch eine bindende Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen genehmigt.
Trump ist 2018 einseitig aus dem Abkommen von 2015 ausgestiegen. Durch eine Resolution des UN-Sicherheitsrates erhofft sich der Iran eine bessere Absicherung des Abkommens.
Für die Punkte 1- 14 habe ich den Artikel in der NZZ vom 18.06.2026 herangezogen, die Kommentare stammen jedoch allein von mir.
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